Am 21. Dezember hat die Kommission, nach mehrmaliger Verzögerung, den mit Spannung erwarteten Vorschlag zur Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und -recycling verabschiedet. Neben der Mitteilung zur Abfallvermeidung und Recycling enthält das Paket auch den Änderungsvorschlag zur Abfallrahmenrichtlinie.
Die Kommission führt zur Begründung der neuen Abfallstrategie an, dass in den letzten 30 Jahren Abfall immer einer der Kernaspekte der europäischen Umweltpolitik war und in diesem Bereich wichtige Fortschritte erzielt wurden. Trotz aller Erfolge bleibe Abfall jedoch weiterhin ein Problem. Das Abfallaufkommen in der Europäischen Union wachse stetig. Die Gemeinschaftsgesetzgebung sei in vielen Fällen nur unzureichend umgesetzt, und es bestünden wesentliche Unterschiede zwischen den mitgliedstaatlichen Regelungsansätzen. Die Möglichkeiten von Abfallvermeidung und -recycling seien bei weitem nicht ausgeschöpft, und die heutige Abfallbewirtschaftung spiegle nicht den Stand von Wissenschaft und Technik wieder. In der thematischen Strategie beschreibt die Kommission, wo sie Handlungsbedarf sieht und welche Richtung die legislativen und möglichen Initiativen nehmen sollen. Um die neuen Vorschläge bewerten zu können, bedarf es zunächst einer kurzen Betrachtung des Status Quo.
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Quelle: | Wasser und Abfall (04/2006) (April 2006) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Anne Baum-Rudischhauser Helge Kleinwege | |
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Wann ist ein Abfall gefährlich? – Neues zur Abfalleinstufung
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Abfälle sind entweder gefährlich oder nicht gefährlich. Aufgrund
eines erhöhten Gefährdungspotenzials für die Umwelt
und die menschliche Gesundheit stellt die Richtlinie
2008/98/EG über Abfälle (AbfRL) an gefährliche Abfälle
strengere Anforderungen als an andere Abfälle, um mögliche
nachteilige Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter
infolge einer unangemessenen Bewirtschaftung der Abfälle
zu unterbinden oder zumindest so weit wie möglich
zu beschränken. Aus diesem Grunde gelten spezielle Regelungen
zur Überwachung, Vermischung, Kennzeichnung,
getrennten Sammlung und Genehmigung sowie in Bezug
auf Inspektionen und Aufzeichnungen.
Packaging recycling in EU member states – requirements from the circular economy package
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The EU has established concrete recycling targets for packaging waste for 2025 and 2030. Furthermore, the methodology for calculating the corresponding recycling rates has been amended. The new and stricter calculation methodology will potentially lead to decreases of the current rates. This will be particularly the case for plastic packaging, where denkstatt calculated a gap far above 10 % compared to smaller decreases (> 2 %) to be expected for glass or steel packaging.
Circularity by Design – Können temporäre Wohnformen nachhaltig gestaltet werden?
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Die Umweltauswirkungen verschiedener Wirtschaftssektoren sind angesichts der drohenden Auswirkungen des Klimawandels in den Fokus gerückt. Die Baubranche gilt als ein Sektor mit besonders großen Auswirkungen: Nach Angaben der Europäischen Kommission ist der Bau und die Nutzung von Gebäuden in der EU für fast die Hälfte aller gewonnenen Materialien und des Energieverbrauchs, sowie für etwa ein Drittel des Wasserverbrauchs verantwortlich (European Commission 2014). Daher wurde der Bausektor im Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als einer der vorrangigen Bereiche definiert (European Commission 2015). In diesem Konferenzbeitrag steht temporäres Wohnen, und damit ein Teilbereich des Bausektors im Mittelpunkt. Darunter versteht man die Bereitstellung von Unterkünften für Menschen für einen bestimmten, zeitlich begrenzten Zeitraum an einem bestimmten Ort.
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Die moderne Kreislaufwirtschaft entwickelt sich immer stärker weg von der reinen Abfallentsorgung, die auf den Schutz von Mensch und Umwelt abzielt, hin zu einer Branche, die versucht, wichtige Ressourcen aus den einzelnen
Abfallströmen zu sichern und im Kreislauf zu führen. So werden aus den Output-Strömen der Kreislaufwirtschaft, insbesondere aus der Sortierung und Aufbereitung, die Inputströme für die Industrieproduktion.
bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
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