Das Abwasserabgabengesetz des Bundes dürfte erneut novelliert werden. Die nicht steuerliche Ökoabgabe muss sich weiterhin als Lenkungsabgabe rechtfertigen,die Abwassereinleiter zu einem Gewässerschutz orientierten Verhalten veranlassen soll, möglichst über die Erfüllung der ordnungsrechtlichen Pflichten hinaus. Seitdem das Bundesverfassungsgericht selbst für Ökosteuern,wie die Stromsteuer,einen glaubwürdigen Lenkungszweck anmahnt, müsste sich der Rechtfertigungsbedarf eigentlich noch verstärkt haben.Wann eine Lenkungsabgabe im Sinne eines ökonomischen Instruments für den Umweltschutz wirkt,ist aber nicht leicht auszumachen.Jedenfalls könnte auch die verfassungsrechtliche Diskussion für die Novellierung des Abwasserabgabengesetzes an Bedeutung gewinnen.
1. Abwasserabgabe als nicht-steuerliche Ökoabgabe
2. Ökoabgaben als ökonomisches Instrument
3. Ökosteuern als Lenkungsabgabe
4. Nicht-steuerliche Lenkungsabgaben mit glaubwürdiger Lenkungsfunktion
5. Die Abwasserabgabe – mit heute noch glaubwürdigem Lenkungszweck?
6. Wasserentnahmeentgelte ohne begrenzenden Lenkungszweck
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Quelle: | Wasser und Abfall (03/2006) (März 2006) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,90 | |
Autor: | Prof. Dr. Jürgen Salzwedel | |
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