
Mit den Arbeiten zur Novelle der Nachweisverordnung im nationalen Bereich sowie mit den parallel laufenden Arbeiten zur Novelle der EG-Abfallverbringungsverordnung im internationalen Bereich ist künftig der Einsatz der elektronischen Kommunikation vorgesehen. Während im Gesetzgebungsverfahren des Bundes eine elektronische Kommunikation für die zum Nachweis Verpflichteten ausschließlich vorgesehen ist, wird das Verfahren bei der grenzüberschreitenden Abfallverbringung der EU-Kommission zunächst wahlweise in Papierform oder die elektronische Form durchgeführt werden können.
Die elektronischen Verfahren (Nationales Nachweisverfahren und europäisches Notifizierungsverfahren) sollen zu einer wesentlichen Verfahrensvereinfachung gegenüber der heute praktizierten Lösung führen, bei der Papierdokumente mit mehreren Durchschlägen
erstellt, beim Transport mitgeführt und mehrfach in den DV-Systemen erfasst werden. Der Umstieg von papierbasierten Systemen auf eine effiziente elektronische Datenverarbeitung und Kommunikation hat entlastende Wirkung infolge
- der Vermeidung von Tippfehlern bei der Erfassung,
- der Zeitverkürzung auf Grund des Wegfalls der postalischen Überbringung,
- des Wegfalls von Mehrfacherfassung in den Unternehmen und Verwaltungen.
Eine große Entlastung vor allem im Bereich der Begleitdokumente wird sowohl die betroffenen Unternehmen als auch für die Behörden gesehen.
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| Quelle: | Wasser und Abfall (01-02/2006) (Januar 2006) | |
| Seiten: | 4 | |
| Autor: | DIPL.-PHYS. Günther Kromrey Klaus-Dieter Koß | |
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