Abfallwirtschaftsplan Rheinland-Pfalz – Neue Vorgaben für die Erfassung und Verwertung von Bioabfällen

Der Abfallwirtschaftsplan stellt auf Länderebene ein wirksames Instrument dar, um die Kreislaufwirtschaft kontinuierlich weiterzuentwickeln. Hierbei spielen sowohl konkrete rechtliche Vorgaben als auch allgemeine übergeordnete Ziele eine wesentliche Rolle.

Mit der Fortschreibung des „Abfallwirtschaftsplans Rheinland-Pfalz, Teilplan Siedlungsabfälle und andere nicht gefährliche Abfälle 2022“ wurden konkrete und prüfbare Zielvorgaben insbesondere zugunsten der Getrenntsammlung und der hochwertigen Verwertung von Bioabfällen eingeführt. Eine gesetzlich verankerte Pflicht zur regelmäßigen Durchführung von Restabfallsortieranalysen nach dem Stand der Technik schafft die notwendige Verbindlichkeit und sorgt für die gewünschte Lenkungswirkung. Ziel ist die Entfrachtung des Restabfalls von organischen und recyclingfähigen Wertstoffen bis 2030 zugunsten einer hochwertigen stoffstromspezifischen Verwertung. Für getrennt erfasste Biotonnenabfälle gilt darüber hinaus das Ziel der vollständigen Zufuhr von Biotonnenabfällen zu einer energetisch-stofflichen Nutzungskaskade bis 2035.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: Biomasse-Forum 2023 (November 2023)
Seiten: 7
Preis inkl. MwSt.: € 3,50
Autor: Eva Bertsch

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