Im Jahr 2021 betrug der Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch Deutschlands knapp 20 %. Dabei ist der Anteil der erneuerbaren Energien im Bereich Strom mit gut 41 % führend (siehe Abbildung 1). In den Bereichen Wärme und Verkehr hinkt der Anteil der Erneuerbaren deutlich hinterher bzw. steht am Beginn einer Elektrifizierung. Insgesamt wurden 2021 durch erneuerbare Energien rund 221 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen in Deutschland vermieden [1].
Zum Teil schon zum 29. Juli 2022 vor allem aber zum 1. Januar 2023 tritt die Novellierung des zuletzt 2021 angepassten „Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023“ in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist der Grundsatz, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit haben erneuerbare Energien bei Abwägungsentscheidungen Vorrang.
Die über das EEG garantierte Mindest-Vergütungshöhe für Strom aus Biogas sowie die Zuschläge für die Errichtung flexibler Stromerzeugungskapazitäten bleiben weitgehend unverändert. Ebenso sollen die Ausschreibungen der Bundesnetzagentur bis 2028 in ähnlicher Weise wie bisher fortgeführt werden. Wesentlich verändert und ausgeweitet wird ein eigener Ausschreibungs- und Vergütungsbereich für die hochflexible Verstromung von Biomethan.
Wichtig für die Planung und den Betrieb von Biogutvergärungsanlagen ist auch, dass die bisher komplexen Einschränkungen für die Eigenversorgung mit Strom komplett gestrichen wurden.
Insgesamt bietet die Novelle des EEG für die kommenden Jahre weitgehende Planungssicherheit für die Vergütung des in neuen Biogutvergärungsanlagen erzeugten Stroms.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | Biomasse-Forum 2022 (November 2022) | |
Seiten: | 12 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Thomas Raussen Jana Wagner | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
GreenSelect – Konservierung (Silierung) von krautigem Grüngut zur zeitversetzten Verwertung in Biogutvergärungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2022)
Im Projekt GreenSelect, welches vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen des Programms „Energetische Biomassenutzung“ gefördert wurde, hat das Witzenhausen-Institut mit verschiedenen kommunalen Praxispartnern die separate Erfassung, Silierung und Vergärung von Grüngut in Praxisversuchen durchgeführt. Im Beitrag werden die Ergebnisse verkürzt und zusammenfassend vorgestellt. Der ausführliche Abschlussbericht inklusive einer ökonomischen und ökologischen Bewertung ist auf der Webseite des Programms „Energetische Biomassenutzung“ zu
finden.
Produktion von Mikroalgen unter Nutzung von Abfällen aus Biogasanlagen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2020)
Die Koppelung landwirtschaftlicher Biogasanlagen mit einer Mikroalgenproduktion führt zu einer energie- und klimaeffizienten Nutzung von Abfällen, nämlich Abwärme und AbCO2 aus der Verstromung des Methans im Blockheizkraftwerk. Hinzu kommt, dass keine Teller-Tank-Diskussion zu führen ist, da die Mikroalgenproduktion auch auf devastierten Flächen oder Dächern erfolgen kann. Die Mikroalge Spirulina bietet als nachhaltiges Nahrungs- und Futterergänzungsmittel vielseitige Einsatzzwecke und deutliche
ernährungsphysiologische Vorteile.
bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2015)
Änderungen bei der Stromvergütung für Biogasanlagen vorgesehen
© Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (4/2014)
Im März 2014 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den offiziellen Referentenentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) veröffentlicht. Er enthält die vorgesehenen Neuregelungen und wird auf die Biogasbranche erhebliche Auswirkungen haben.
Kombination von Vergärung mit Abfallverbrennung – energetische und wirtschaftliche Synergien –
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (1/2014)
Wer heute über die Anpassung von Abfallwirtschaftskonzepten diskutiert, wird wohl besonders die im Kreislaufwirtschaftsgesetz formulierte Vorgabe der getrennten Sammlung von Bioabfällen ins Auge fassen. Gerade in Gebietskörperschaften ohne Biotonne und seit Jahren eingeführter thermischer Verwertung des Restabfalls (mit Organik) über ein Abfallheizkraftwerk ist es naheliegend über den tieferen Sinn der Trennung der Stoffströme nachzudenken und Handlungsoptionen zu erwägen.