Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2012 in Deutschland aus 1.882 Bioabfallbehandlungsanlagen insgesamt 3.880.000 t Kompost- und 3.614.000 t Gärprodukte abgesetzt. Bei der Vermarktung der aus Bioabfällen hergestellten organischen Dünger stellt die Landwirtschaft den mit Abstand wichtigsten Absatzmarkt dar. 74 % der gesamten Kompost- und nahezu 100 % der Gärprodukte wurden zu landwirtschaftlichen Düngungszwecken eingesetzt.
In Deutschland werden jährlich rund 2,5 Mio. t Kompost zu Düngungszwecken in der Landwirtschaft eingesetzt. Der aktuelle Entwurf zur Novelle der Düngeverordnung enthält Vorgaben, welche die spezifischen Eigenschaften von organischen Düngern mit hohen Anteilen an stabilen Humusverbindungen und geringen Gehalten an verfügbarem Stickstoff nicht berücksichtigen. Durch die Verschärfung bestehender und die Einführung neuer Anforderungen in der Düngeverordnung ist zu befürchten, dass die Rahmenbedingungen für die Kompostanwendung in der Landwirtschaft schwieriger werden.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH | |
Quelle: | Biomasse-Forum 2015 (November 2015) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,50 | |
Autor: | Dipl. agr. Ing. Michael Schneider | |
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Grenzen der BBodSchV bei baulichen Eingriffen in der gesättigten Bodenzone – Ableitung von Sanierungszielen anhand von Praxisbeispielen
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) gilt strenggenommen nur für den oberen Bereich der ungesättigten Bodenzone bis zum Grundwasserschwankungsbereich. Für diese Bereiche werden je nach betrachtetem Wirkungspfad wahlweise die ersten 30 respektive 65 cm der Bodenzone im Feststoff oder zur Beurteilung der Mobilität tiefere Bereiche am „Ort der Beurteilung“ im Eluat untersucht. Diese sind nach der in der folgenden Abbildung dargestellten Terminologie (aus dem Handbuch Altlasten, HLUG, Band 6, Teil 1) der „obere“ und der „mittlere“ Bereich. Für den „unteren“ Bereich greift die BBodSchV nicht. In dieser grundwassergesättigten Bodenzone sind anstelle der BBodSchV die wasserrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
Gefährdungsabschätzung Boden – Nutzpflanze bei schädlichen Bodenveränderungen / Altlasten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (10/2003)
Nach Bodenschutzrecht ist bei schädlichen Bodenveränderungen /Altlasten auf landwirtschaftlichen Flächen eine Gefährdungsabschätzung für den Pfad Boden-Nutzpflanze durchzuführen. Dargestellt werden Bewertungsgrundlagen, Ablauf und Zuständigkeiten für die Orientierende- und Detail-Untersuchung sowie mögliche Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durch Anpassung der Nutzung und der Bewirtschaftung im Vorfeld technischer Sanierungsmaßnahmen.
Die nachträgliche Anordnung einer Sicherheitsleistung nach dem BBergG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Die Zulässigkeit der Anordnung einer nachträglichen bergrechtlichen Sicherheitsleistung stellt ein zentrales Thema imKontext der deutschen Bergbaugesetzgebung dar, insbesondere vor dem Hintergrund des anstehenden beschleunigten Kohleausstiegs. In den letzten Jahren hat die Diskussion um die ökologischen und sozialen Folgen des Kohleabbaus an Dringlichkeit gewonnen.
Rechtsfragen zur Mantelverordnung (Teil 2)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (10/2023)
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erfüllen?
Das Recht auf Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten als Grundlage der Durchsetzung des Rechts auf gesunde und saubere Umwelt in Litauen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
Am 11.3.1990 – am Tag der Verkündung der Unabhängigkeit Litauens – wurde das Vorläufige Grundgesetz verabschiedet, das bis zum Inkrafttreten der durch Referendum verabschiedeten Verfassung vom 25.10.19922 galt. Laut Art. 20 Abs. 2 des Vorläufigen Grundgesetzes hatte jeder litauische Bürger das Recht auf eine gesunde Natur und Lebensumwelt.