Geteilte Verantwortung - Der Startschuss für das E-Schrott-Recycling ist gefallen

Ab 24. März 2006 gelten das ,Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten' (ElektroG) und die europäische WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment). Hersteller und Verbraucher sind in der Pflicht.

31.08.2005 Laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fallen in Deutschland jährlich rund 1,8 Mio. Tonnen Elektro-Schrott an - von Kühlschränken und Waschmaschinen über Fernseher und DVD-Player bis hin zu Rasierapparaten und Handys. Diese Geräte werden aufgrund ihrer Schadstoffgehalte als besonders überwachungsbedürftig eingestuft. Die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro(nik)geräten soll deshalb künftig mittels Getrenntsammlung und speziellen Recycling- und Verwertungsvorgaben sichergestellt werden. Die Verfahrensweise ähnelt dabei den Vorgaben der seit 1991 bestehenden Verpackungsverordnung (VerpackV), wonach Unternehmen aus Industrie und Handel alle leeren Verkaufsverpackungen mit dem ,Grünen Punkt' zurücknehmen und einer Ressourcen schonenden Verwertung zuführen müssen. Dieses Verursacherprinzip gilt nun auch bei der Entsorgung von E-Schrott. Allerdings gibt es zur Verpackungsverordnung auch deutliche Unterschiede...

Unternehmen, Behörden + Verbände: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Landbell AG
Autorenhinweis: Hans-Günter Stehr Landbell AG, Martin Boeckh



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Juli/August 2005 (August 2005)
Seiten: 4
Autor: Hans-Günter Stehr
Martin Boeckh

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