Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung in Niedersachsen unter besonderer Berücksichtigung der mechanisch-biologischen Abfallbehandlung

Seit dem 1.6.2005 dürfen Siedlungsabfälle mit hohem organischen Anteil aufgrund der Regelungen der Abfallablagerungsverordnung vom 20.2.2001 nicht mehr deponiert werden.

Das Verbot, derartige Abfälle zu deponieren, wurde zum Stichtag 1.6.2005 in Niedersachsen ohne Ausnahme vollzogen. Es sind aber bundesweit noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, um sicherzustellen, dass die Abfälle, die nicht mehr unmittelbar deponiert werden dürfen, vollständig einer Behandlung und aussortierte Fraktionen der vorgesehenen Verwertung zugeführt werden können. Zurzeit ist es regional noch erforderlich, Siedlungsabfälle zwischenzulagern, weil Entsorgungskapazitäten noch nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Insoweit ist die Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung noch nicht abgeschlossen.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Texte zur Abfall- und Energiewirtschaft 2 (2006) (Dezember 2006)
Seiten: 12
Autor: Dipl.-Ing. Gunther Weyer

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