Voraussetzungen für die Zulassung von Recyclingmaterial als Baustoff

Beton ist ein Fünf-Stoff-System mit den Ausgangsstoffen Zement, Wasser, Gesteinskörnungen, Zusatzstoffen und Zusatzmittel. Als Ausgangsstoffe können natürliche Rohstoffe oder sekundäre Rohstoffe zum Einsatz kommen. Unter sekundären Rohstoffen werden alle Stoffe verstanden, die nicht unmittelbar einer natürlichen Lagerstätte entnommen wurden wie Flugasche, rezyklierte Gesteinskörnungen, Kesselsande usw.

1. Verwendung von Sekundärrohstoffen für Beton
2. Rechtliche Grundlagen
3. Bewertungskonzept für den Nachweis der Umweltverträglichkeit
3.1. Allgemeines
3.2. Bewertung von Beton und Betonausgangsstoffen
3.2.1. Allgemeines
3.2.2. Ablauf der Bewertung
4. Bewertungskonzept für den Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit
5. Verwendung des Recyclingmaterials als Ausgangsstoff für Beton
5.1. Allgemeines
5.2. Verwendung als Betonzusatzstoff
5.3. Verwendung als Gesteinskörnung
5.3.1. Gesteinskörnung mit Zulassung
5.3.2. Gesteinskörnung nach DIN 4226-100
5.3.3. Gesteinskörnung nach EN 12620/A1
6. Überblick über erteilte allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen
7. Quellen
7.1. Literatur
7.2. Normen und Richtlinien



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Recycling und Rohstoffe 1 (2008) (Dezember 2008)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Petra Schröder

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