The Waste Framework Directive will be substantially revised after about 30 years. Several decisions of the Court of Justice of the European Communities concerning the interpretation of waste legislation provisions gave reason to the planned revision. It concerns for example the limitation of the definition of waste, the duration of the period, in
which the material is a waste, or the distinction between recovery and disposal.
On 21 December 2005 the European Commission presented a proposal for a Directive being lively discussed at present. On 13 February 2007 the European Parliament adopted a report of the proposal of the European Commission with several amendments. These amendments concern on the one hand the methods of the boundaries of the waste/nonwaste decision, on the other hand other aspects, for example the implementation of a five step hierarchy of waste, of recycling quotes and the position of points to transfrontier movement of waste. This article is meant to give an overview over the status quo of the proceeding.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | MBT 2007 (Mai 2007) | |
Seiten: | 8 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | RA Dr. jur. Joachim Hagmann | |
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Grundlagen für die Verrechnung von Littering-Beseitigungskosten an die
Hersteller
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Die EU verschiebt im Rahmen der Einwegkunststoff-Richtlinie unter dem Begriff der erweiterten Herstellerverantwortung die Verantwortung für das Sammeln und Entsorgen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten auf die Hersteller. Bisher durchgeführte Littering-Studien sind begrenzt und die unterschiedliche Methodik macht die Vergleichbarkeit der Ergebnisse schwierig. Die Aufgabenstellung des vorliegenden Projektes ist es, eine methodische Grundlage für die Verrechnung von Streumüll- Beseitigungskosten an Herstellervertreter zu schaffen. Relevante
Kenngrößen für die Berechnung der ERP-Kostenersätze sind Stückzahlen, Produktionszeit sowie Kosten für Sammlung, Transport und Beseitigung.
Auswirkungen der Abfallgesetzgebung auf das Abfallaufkommen und
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© Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut gemeinnützige GmbH (HWWI) (3/2012)
Am 1. Juni 2012 tritt in Deutschland die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Kraft. Mit ihr sollen gleichermaßen europarechtliche Vorgaben (Richtlinie 2008/98/EG) erfüllt, sowie
der weitere Umbau zu einer Stoffstromwirtschaft vorangetrieben werden. Von besonderer Bedeutung für künftige Abfallströme werden dabei die Einführung einer Wertstofftonne und einer obligatorischen Biotonne bis spätestens zum Jahr 2015 sein. Die vorliegende Studie untersucht die Konsequenzen dieser und weiterer sozio-ökonomischer Entwicklungen für die Abfallmengen und Behandlungskapazitäten bis 2020. Der Fokus gilt den Siedlungsabfällen und den Abfällen aus Produktion und Gewerbe.
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Der Kanton Zürich hat eine Fläche von 1700 km2, 1.3 Mio. Einwohner oder etwa 750 Einwohner pro km2. Hoch entwickelt ist der tertiäre Bereich. Primäre Industrie fehlt. Seit ich mich erinnern mag, boomt die Wirtschaft und damit das Bauwesen. Der Kanton produziert jährlich rund 4 Mio. Tonnen Abfälle. Davon werden über 80% stofflich oder thermisch verwertet.
Kosten und Gebühren der Abfallwirtschaft in Bayern 2008
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Gebührenvergleich aller 86 örE in Bayern; Abfallgebühren in den einzelnen Bundesländern; Strategien der Zusammenarbeit von Privatwirtschaft und Kommunen - Handlungsfelder und Beispiele
Novelle der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie
© Wasteconsult International (5/2007)
Die Abfallrahmenrichtlinie wird nach etwa 30 Jahren wesentlich überarbeitet. Anlass dazu haben unter Anderem verschiedene Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes zu abfallrechtlichen Abgrenzungsfragen gegeben. Dies betrifft beispielsweise die Abgrenzung des Abfallbegriffs, die Dauer der Abfalleigenschaft oder die Unterscheidung
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