Klärschlämme enthalten als Hauptbestandteile Stickstoff, Phosphor, Calcium, Magnesium, Kalium und organische Substanz (s. Tabelle 1). Infolge der Verwendung von Fe- und Al-Salzen oder Ca(OH)2 als Fällungsmittel von Phosphaten können Klärschlämme hohe Gehalte an Al-, Fe-Oxiden, Kalk (bis > 60 %) und Phosphor aufweisen. Gegenüber Mineralböden sind die Gehalte an Stickstoff, Phosphor und Calcium in Schlämmen deutlich erhöht, während die Kalium- und Magnesiumgehalte unter bzw. im Bereich der Bodengehalte liegen.
Die in Klärschlämmen enthaltenen Hauptnährstoffe sowie die organische Substanz führen nicht zu Schädigungen unserer Böden. Eher sind positive Effekte insbesondere durch die Humusanreicherung zu erwarten. Kritisch gesehen werden müssen dagegen persistente organische Schadstoffe und Schwermetalle. Selbst bei Anwendung durchschnittlich belasteter Schlämme und Einhaltung der derzeit erlaubten Frachtraten kann es in weniger als zweihundert Jahren (Kupfer, Zink) zu nicht vertretbaren Schadstoffanreicherungen kommen.
Im Sinne eines vorsorgenden Bodenschutzes ist ein weitgehender Verzicht von Klärschlämmen in der Landwirtschaft zu fordern. Eine erste Maßnahme dazu wäre die Angleichung der AbfKlärV an die BioAbfV inklusive einer Absenkung der zulässigen Schwermetallfrachten. Die Aufbringung von Komposten/Bioabfällen auf Böden ist bereits heute bei Überschreitung der Vorsorgewerte der BBodSchV untersagt.
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Quelle: | Verantwortungsbewusste Klärschlammverwertung (2001) (Juni 2001) | |
Seiten: | 6 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Professor Dr. rer. nat. habil. Dr. agr. Berndt-Michael Wilke | |
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