Die Bedeutung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes für die rechtssichere Genehmigung unter besonderer Berücksichtigung der europarechtlichen Vorgaben

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz** (URG) dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/35/EG1, die sich mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme beschäftigt und eine Änderung der UVP- und IVU-Richtlinie2 in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten vorsieht.

Durch die Richtlinie 2003/35/EG werden unter anderem die Vorgaben der sog. Aarhus-Konvention umgesetzt. Die im Juni 1998 im dänischen Aarhus geschlossene und im Oktober 2001 in Kraft getretene Vereinbarung besteht aus drei Säulen und gewährt 1. einen erleichterten Zugang zu Informationen, 2. eine stärkere Beteiligung an Verwaltungsentscheidungen und 3. einen erleichterten Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Zur Kodifikation der 3. Säule dient das Umwelt- Rechtsbehelfsgesetz.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 03/2007 (Juli 2007)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: RA, Dr. Inga Schwertner

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