Das polnische Gesetz über den Umweltschutz – Teil 1

Das deutsche Umweltrecht kennzeichnet, dass es eine unbestimmte Menge Gesetze Umweltprobleme regelt.

Der polnische Gesetzgeber wollte ein weitgehend einheitliches Regelungswerk schaffen, welches eine Vielzahl negativer Umwelteinflüsse reguliert. Ergebnis dieser Zielsetzung ist das „Gesetz über den Umweltschutz” (USG) vom 27. April 2001, seit dem 1. Oktober 2001 in Kraft. Das USG ist der Versuch einer Gesamtkodifikation (freilich ist sein Rechtscharakter nicht endgültig geklärt).1 Es stellt trotz ergänzender Regeln den Mittelpunkt der polnischen Umweltgesetzgebung dar.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUP 02/2007 (April 2007)
Seiten: 9
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Professor Dr. Dr. h.c. Franz-Joseph Peine
Andrea Radcke

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