
| 2025 | |
| 2024 | |
| 2023 | |
| 2022 | |
| 2021 | |
| 2020 | |
| 2019 | |
| 2018 | |
| 2017 | |
| 2016 | |
| 2015 | |
| 2014 | |
| 2013 | |
| 2012 | |
| 2011 | |
| 2010 | |
| 2009 | |
| 2008 | |
| 2007 | |
| Heft 06 | |
| Heft 05 | |
| Heft 04 | |
| Heft 03 | |
| Heft 02 | |
| Heft 01 | |
| 2006 | |
| 2005 | |
| 2004 | |
| 2003 | |
Wird eine immissionsschutzrechtliche Anlage genehmigt, so ist deren örtliche Lage allgemein bekannt. Den rechtlichen Standort dieser Anlage zu bestimmen, ist unter Umständen schwierig. Derartige Umstände ergeben sich dann, wenn die Anlage in ihrer baulichen Substanz fertiggestellt ist und die Übergabe der Anlage von der errichtenden Firma an den künftigen Betreiber bevorsteht (Abnahme).
Ganz besonderes stellt sich dieses Problem bei Großanlagen, etwa solchen zur Abfallbehandlung. Die
technischen Anforderungen sind zumeist hochkompliziert und kaum serienfähig, so dass bei der Abnahme nicht auf
Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann. Entsprechend umfangreich und anspruchsvoll sind die Prüfungen,
denen die Anlage vor Übergang in den – zuvor genehmigten, bestimmungsgemäßen – Betrieb unterzogen wird. Der bei Anlagen dieser Art zwischen der Genehmigung und der Aufnahme des bestimmungsgemäßen Betriebs liegende Zeitraum ist rechtlich nicht geregelt. Besonders problematisch ist dies in Hinblick auf die Frage nach der Geltung Grenzwerte oder Sicherheitsbestimmungen.
Dieses Interregnum“ löst in der Praxis zum Teil umfassenden Diskussions- und Verständigungsbedarf aus.
Die nachfolgenden Darlegungen sind ein Versuch, die beschriebene Lage rechtlich einzuordnen. Dazu sind zunächst Begriffe zu klären (unten II.). Sodann ist der Betriebszustand, der das Interregnum“ kennzeichnet, in das Gefüge des immissionsschutzrechtlichen Rechtsraums einzuordnen (unten III.). Im Anschluss daran wird der Frage nachgegangen, welche Kriterien gelten können, den Testbetrieb auch rechtlich beherrschbar zu machen.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 05 (November 2007) | |
| Seiten: | 7 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Oberregierungsrat Carsten Diekmann | |
| Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
© ia GmbH - Wissensmanagement und Ingenieurleistungen (4/2015)
Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Gute Entwicklungschancen
© Rhombos-Verlag (1/2008)
Die deutsche Entsorgungswirtschaft verfügt über ein großes Potential für Umwelttechnik und Arbeitsplätze
Interkommunale Zusammenarbeit und europäisches Vergaberecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2007)
In der deutschen Entsorgungswirtschaft erfreuen sich Formen interkommunaler Kooperationen seit einiger Zeit
wachsender Beliebtheit. Die Renaissance öffentlicher Zusammenarbeit, vor allem in Form von Zweckverbänden,
hat vornehmlich zwei Gründe: Zum einen ist in Deutschland die übliche Praxis interkommunaler Vereinbarungen
durch öffentlich-rechtlichen Vertrag höchstrichterlich untersagt worden. Zum anderen wuchs aufgrund europarechtlicher Vorgaben der Ausschreibungsdruck für Vergaben öffentlicher Aufträge an mehrheitlich in öffentlicher
Hand befindliche gemischtwirtschaftliche Untenehmen, so dass diese Form der Zusammenarbeit stark an Anziehungskrafteinbüßte.
Sekundärprodukte und Sekundärstoffe –Ende der Abfalleigenschaft und Beginn der REACH-Regulierung?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2007)
Das umweltpolitische Konzept des Abfallendes von Recycling-Produkten nach der Revision der Abfallrahmenrichtlinie wesentlicher Baustein für die Umsetzung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und- recycling“ ist die Verbesserung und Fortentwicklung der Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG vom 25.7.19754.
Sekundärprodukte und Sekundärstoffe – Ende der Abfalleigenschaft und Beginn der REACH-Regulierung?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2007)
Wesentlicher Baustein für die Umsetzung der im Sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften entwickelten Thematischen Strategie für Abfallvermeidung und- recycling“ ist die Verbesserung und Fortentwicklung der Abfallrahmenrichtlinie 75/442/EWG vom 25.07.19754. Der hierzu von der Kommission vorgelegte
Richtlinienvorschlag vom 21.12.20045 verfolgt die Zielsetzungen,
