Die Verfassungsmäßigkeit der 5. Verpackungsnovelle

Die 5. Verpackungsnovelle zielt auf einen tiefgreifenden Systemwechsel. Bislang steht jedenfalls formal die Rücknahmepflicht der Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen nach § 6 Abs. 1 VerpackV an erster Stelle.

Diese kann durch Anschluss an ein Ersatzsystem substituiert werden. Damit handelt es sich trotz des staatlichen Anstoßes und Rahmens immer noch um eine unternehmerische Lösung.3Nunmehr soll an erster Stelle die Verpflichtung der Hersteller oder Vertreiber von Verkaufsverpackungen stehen, sich einem oder mehreren flächendeckenden Rücknahmesystem(en) anzuschließen und damit faktisch auch die weitere Entsorgung aus der Hand zu geben. Eine individuelle Rücknahme durch die Letztvertreiber nach dem neu vorgesehenen § 6 Abs. 6 VerpackV ist nur subsidiär.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 04 (September 2007)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

„Tübinger Verpackungssteuer“– Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 27.11.2024– 1 BvR 1726/23
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
In einer rekordverdächtigen Zeit von gerade einmal etwas mehrals 14 Monatenseitihrer Einlegung imSeptember2023 hat das Bundesverfassungsgericht mit dem Beschluss vom 27.11.2024 über die Verfassungsbeschwerde zur „Tübinger Verpackungssteuer“ entschieden. Es setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter eine kontroverse Debatte, die durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.5.2023 ausgelöst wurde, in dem es pointiert heißt, den Kommunen sei ein „Draufsatteln“ in Form eigener Lenkungssteuern zur Abfallvermeidung erlaubt.

Verpackungs- und Produktverbote in der EUVerpackungsverordnung (PPWR)
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (11/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Kommunale Lenkungsabgaben als Verfassungsproblem
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Zur Verfassungsmäßigkeit der Tübinger Verpackungssteuer

Mehrwegquoten für Industrie- und Gewerbeverpackungen in Art. 29 PPWR
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Eine kritische Analyse und Bewertung

Der neue Herstellerbegriff des Einwegkunststofffondsgesetzes – oder: Wer zahlt für den „Ayran- Becher“?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Das EWKFondsG dient der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 bis 7 der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (nachfolgend: EWKRL) und tritt seit dem 1.1.2024 schrittweise in Kraft. Ziel der Richtlinie ist es, Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen zu fördern.

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...