Haftung nach dem ElektroG

Das am 24.3.2005 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat eine Vielzahl neuer Verantwortlichkeiten geschaffen, sowohl im Hinblick auf die Gestaltung und Beschaffenheit der betroffenen Geräte als auch im Hinblick auf ihre Entsorgung.

Das am 24.3.2005 in Kraft getretene Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) geht auf zwei EG-Richtlinien zurück. Sowohl die Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten als auch die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in nationales Recht umgesetzt. Die neuen Vorschriften sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Markt für Elektro- und Elektronikgeräte zu den am schnellsten wachsenden Sektoren der westlichen Industriegesellschaft zählt. Damit ist zunächst in quantitativer Hinsicht ein wachsendes Entsorgungsproblem verbunden, aber auch in qualitativer Hinsicht verdient dieser  Bereich der Abfallwirtschaft besondere Aufmerksamkeit, da Elektro- und Elektronikgeräte zunehmend aus komplexen Mischungen von Werkstoffen und Bauteilen mit teilweise gefährlichen Chemikalien bestehen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 02 (April 2007)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Ludger-Anselm Versteyl

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