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Beihilfefreistellung bei gemeinwohlbezogenen Dienstleistungen, Rechtssache TRAGSA zu In-House-Geschäften und Urteil FENIN zur Ausblendung des Kartellrechts
Mittlerweile gelten für Beihilfen an Erbringer gemeinwohlbezogener Dienstleistungen stark an die Anforderungen der Altmark-Rechtsprechung angelehnte Zulässigkeitskriterien. Die Rechtssache ASEMFO/TRAGSA droht die ausschreibungsfreien In-House-Geschäfte weiter zu verengen. Nach den Schlussanträgen von GA Geelhoed muss auch das zweite Teckal-Kriterium der wesentlichen Tätigkeit für den öffentlichen Auftraggeber rechtlich abgesichert sein. Das Urteil FENIN bringt eine Konzentration auf das Vergaberecht unter Ausschluss des (europäischen) Kartellrechts im Bereich der gemeinwohlbezogenen Aufgabenerfüllung.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH | |
| Quelle: | Heft 02 (April 2007) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 32,00 | |
| Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz | |
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Pflicht zur Alttextilien-Erfassung/-Verwertung
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2025)
Seit dem 1.1.2025 sind die Städte, Gemeinden und Kreise in ihrer Funktion als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 und S. 2 KrWG verpflichtet, im Rahmen der ihnen obliegenden Abfallentsorgungspflicht die getrennte Sammlung und Verwertung von Alttextilien durchführen.
CO2-Bilanzierung für eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage
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Durch neue gesetzliche Vorgaben (z.B. Lieferkettengesetz, Nachhaltigkeitsberichterstattung), diverse Umweltmanagementsysteme und Anfragen von Kunden ist für eine Datenbereitstellung eine bestehende Stoffstrombilanzierung zur Behandlungseffizienz oftmals nicht mehr ausreichend.
Abfallsammlungen und öffentliches Straßenrecht
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Auf der Grundlage der bislang ergangenen, straßenrechtlichen Rechtsprechung ist der Gesichtspunkt der Übermöblierung des öffentlichen Verkehrsraums und die dadurch bedingte negative Beeinflussung (Verschandelung) des Ortsbildes – einschließlich der nicht hinzunehmenden Begleitumstände wie etwa der Vermüllung der Standplätze – grundsätzlich eine tragende straßenrechtliche Erwägung, um die Anzahl von Alttextilien-Sammelcontainern auf öffentlichen Flächen zu begrenzen und Anträge auf Erteilung einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis abzulehnen, wenn die durch Ratsbeschluss festgelegte Zahl an Standorten auf öffentlichen Flächen erreicht worden ist.
Neue Fördermöglichkeiten zur optimierten Gasfassung und Deponiebelüftung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
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Seit 1990 konnten in Deutschland die jährlichen Methanemissionen aus Deponien durch rechtliche Anforderungen sowie abfallwirtschaftliche und deponietechnische Maßnahmen um ca. 80 % gemindert werden. Trotz dieser Erfolge emittieren die Deponien noch immer etwa 300.000 Tonnen Methan pro Jahr (~ 7,5 Mio. t/a CO2-Äquivalente), sodass hier noch erhebliche Minderungspotenziale bestehen.
Abfallgebühren und neues ElektroG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2016)
Im Hinblick auf das neue ElektroG sind zurzeit noch verschiedene Fragestellungen für den praktischen Vollzug abzuklären. Vor diesem Hintergrundwird auch die Überarbeitung des Merkblattes M 31 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine weitere Hilfestellung herbeiführen. Insbesondere ist es als erforderlich anzusehen, praxistaugliche Verfahrensweisen zu entwickeln, die auch unter Kostengesichtspunkten eine effektive und zugleich effiziente Erfassung von Elektro-Altgeräten sicherstellt und „Grauzonen“ in der Entsorgung nach Möglichkeit ausschließt.
