Die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung

Die von der öffentlichen Hand durchgeführte Altlastensanierung, bei der von den zuständigen Behörden Ingenieurbüros und gewerbliche Unternehmen mit der Durchführung der erforderlichen Untersuchungs-, Bau- und Entsorgungsdienstleistungen beauftragt werden, die die Verwaltung selbst nicht erbringen kann oder erbringen will, wird vom Vergaberecht unmittelbar berührt, was schon deshalb auf der Hand liegt, weil öffentliche Mittel zum Einsatz kommen.

Obwohl durchaus Vereinfachungsbemühungen auf Seiten des Gesetzgebers und der Verdingungsausschüsse zu verzeichnen sind, handelt es sich bei dem Vergaberecht nach wie vor um eine komplexe Rechtsmaterie, die – da in der Praxis häufig von Nichtjuristen angewandt – auch als „Laienrecht“ bezeichnet wird. Seit kurzem gelten in Deutschland überdies geänderte rechtliche Bedingungen bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen, nachdem im Jahr 2006 die zwingendsten Vorgaben der bereits 2004 in Kraft getretenen neuen EU-Vergaberichtlinien in Deutschland umgesetzt wurden. Öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer müssen daher nunmehr zudem einige durch die EU-Vergaberichtlinien bewirkte Änderungen des bisherigen Rechts beachten. Eine weitere Novelle, die zum Teil erhebliche Umbrüche wie etwa die inverse Auktion mit sich bringen kann, ist bereits angekündigt worden. Insgesamt lässt sich festhalten, dass das Vergaberecht eine eher ungeliebte Rechtsmaterie ist, was sicherlich auch und gerade in ihrer Unübersichtlichkeit begründet ist. Hinzu kommt die Fehleranfälligkeit des Vergabeverfahrens, die durch den vom Anwender zuweilen als übertrieben empfundenen Formalismus noch verstärkt wird. Vor diesem Hintergrund soll das Vergaberecht im Bereich der Altlastensanierung ein wenig strukturiert und auf die wesentlichen Fragestellungen ein näherer Blick geworfen werden. Hierbei sollen insbesondere solche Probleme behandelt werden, die in der Praxis immer wieder relevant werden. Zunächst sollen die rechtlichen Grundlagen dargestellt werden, um anschließend Grundsätzliches zur Ausschreibungspflicht zu sagen, wobei zwischen dem „Ob“ und dem „Wie“ der Ausschreibung differenziert wird. Anschließend wird auf die Vergabe von Leistungen im Rahmen der Altlastensanierung eingegangen. Hier werden zunächst Ingenieurleistungen und Sanierungsleistungen generell vergaberechtlich betrachtet, um anschließend diverse praxisrelevante Einzelfragen zu behandeln.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: Heft 03 (Juni 2007)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 32,00
Autor: Dr. Angela Dageförde

Artikel weiterleiten In den Warenkorb legen Artikel kommentieren


Diese Fachartikel könnten Sie auch interessieren:

Die TRGS 517
© Rhombos Verlag (9/2008)
Bericht zur Fachtagung vom 13. Juni 2008

Alles was Recht ist - Müll in alten Tongruben - Müllskandal oder Behördenschlamperei?
© Deutscher Fachverlag (DFV) (5/2008)
Mitte März rüttelte ein Fernsehbeitrag der ZDF-Frontal21-Redaktion die Öffentlichkeit auf. Offensichtlich war in alten Tongruben von Sachsen-Anhalt illegal Haus- oder Gewerbemüll abgelagert worden. Der Skandal zieht fast täglich neue Kreise. Und die Landesregierung muss sich unbequeme Fragen gefallen lassen.

Im Spiegel des Zeitgeistes - Thermische Abfallbehandlung zwischen Abfallpolitik und Wirtschaftlichkeit
© Deutscher Fachverlag (DFV) (5/2007)
"Politik ist die konstante Verneinung von Tatsachen", behaupten böse Zungen. Wenn diese Aussage in ihrer Absolutheit natürlich falsch ist, so gibt es gerade in der Abfallpolitik einige Aspekte, die sie stützen. Wie alle politischen Entscheidungen spiegelt auch die Abfallpolitik den Zeitgeist wider.

Zukunft der nachhaltigen Abfallwirtschaft in Nordrhein-Westfalen
© IWARU, FH Münster (5/2005)
„Am Roten Faden arbeiten“ titelte der Rat für Nachhaltige Entwicklung seine Stellungnahme zum Fortschrittsbericht 2004 der Bundesregierung. Dieses Motto möchte ich für meinen Vortrag für die 9. Münsteraner Abfallwirtschaftstage aufgreifen – es verknüpft das auf Langfristigkeit angelegte, konzeptionell übergreifende Leitbild der Nachhaltigkeit, das die Weltkonferenz der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro beschlossen hat, mit konkreten Handlungsschritten – und bestimmt meine Umweltpolitik für Nordrhein-Westfalen. In der Abfallwirtschaft bedeutet Nachhaltigkeit Ressourcenschonung durch Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft. Dieses langfristige Ziel lässt sich nur erreichen, wenn wir es mit konkreten Maßnahmen füllen und uns bei jedem Schritt vergegenwärtigen, dass dieses Ziel die verschiedensten Interessen berührt und damit Zielkonflikte und Widersprüche unausweichlich sind.

Die österreichische Abfallwirtschaft
© Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH (3/2005)
Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist heute allgemein anerkannte Leitlinie des Umweltschutzes und insbesondere der Abfallwirtschaft und damit orientieren sich die Ziele einer integrierten und umfassenden Abfallwirtschaft an den Nachhaltigkeitskriterien. 

Name:

Passwort:

 Angemeldet bleiben

Passwort vergessen?

Der ASK Wissenspool
 
Mit Klick auf die jüngste Ausgabe des Content -Partners zeigt sich das gesamte Angebot des Partners
 

Selbst Partner werden?
 
Dann interessiert Sie sicher das ASK win - win Prinzip:
 
ASK stellt kostenlos die Abwicklungs- und Marketingplattform - die Partner stellen den Content.
 
Umsätze werden im Verhältnis 30 zu 70 (70% für den Content Partner) geteilt.
 

Neu in ASK? Dann gleich registrieren und Vorteile nutzen...