Nachbesserung nicht ausgeschlossen - 5. Novelle der Verpackungsverordnung

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel und Wirtschaftsminister Michael Glos haben sich auf einen Kompromiss verständigt. Damit ist der Weg für die 5. Novelle der Verpackungsverordnung frei. Ziel der Novelle ist, die dramatisch wachsende Zahl der Trittbrett-Fahrer bei der Nutzung der haushaltsnahen Sammel-Systeme für Verpackungsabfälle einzufangen.

(09.10.07) Der Novellen-Entwurf aus dem Umweltministerium sah vor, die Hersteller und Vertreiber von Verpackungen, die für private Endverbraucher bestimmt sind, strikt dazu zu verpflichten, sich an flächendeckenden Dualen Systemen zu beteiligen. Die Selbstentsorgung sollte nur bei Verpackungen aus dem gewerblichen Bereich erlaubt sein. Auch nach dem Kompromiss müssen alle Endverbraucher-Verpackungen lizenziert werden. Allerdings sind hierfür nun doch Selbstentsorger-Lösungen möglich und zwar dann, wenn die Rücknahme am Verkaufspunkt nachgewiesen und behördlich genehmigt wird. In diesem Fall entsteht ein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenz-Entgelte gegen die dualen Systeme. Mit dieser Regelung werde die anspruchsvolle haushaltnahe Sammlung von Verpackungen langfristig gesichert, so das Umweltministerium. Gleichzeitig werde ein fairer Wettbewerb gefördert. Das Wirtschaftsministerium ist jedoch weiterhin der Auffassung, dass die Verordnung demnächst grundlegend überdacht werden müsse. Wenn nach 16 Jahren immer noch nicht klar sei, welche Verpackung in welche Tonne gehöre, stimme etwas im System nicht.

Mitte September wurde die 5. Novelle vom Kabinett beschlossen; Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Unternehmen, Behörden + Verbände:
Autorenhinweis: Heinz-Wilhelm Simon, Berlin



Copyright: © Deutscher Fachverlag (DFV)
Quelle: Oktober 2007 (Oktober 2007)
Seiten: 1
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Autor: Heinz-Wilhelm Simon

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