(08.06.07) Deutschland ist bei der Rücknahme und der (Wieder-)Verwertung von Altbatterien in Europa führend, wesentliche Elemente der neuen EU-Verordnung sind hier bereits seit Jahren praktische Realität. So wurde schon 1998, parallel zur deutschen Batterieverordnung, die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) gegründet, die für die Hersteller, Anbieter und Vertreiber von Batterien in Deutschland zentral die Rücknahme und Entsorgung organisiert.

Konkret handelt es sich bei der neuen EU-Verordnung um die europäische Direktive 2006/66/EC zum Umgang mit Batterien, Akkumulatoren und Altbatterien. Sie tritt am 29. September 2009 in Kraft und muss von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 29. September 2008 in geltendes Recht umgesetzt werden. Die in Deutschland seit 1998 gültige Batterieverordnung muss dementsprechend in einigen Punkten angepasst werden.

Wichtigste Änderung für die Hersteller von Batterien und Akkus ist sicherlich die Registrierungspflicht. Zwar war bislang auch schon die GRS darum bemüht, möglichst alle Hersteller beziehungsweise Importeure zu erfassen und an den Gebühren zu beteiligen. Künftig jedoch besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht, die auch mit Geldstrafen durchgesetzt wird. Damit reagiert die EU auch auf die zahlreichen unregistrierten Grauimporte der vergangenen Jahre. Gleichzeitig legt die Verordnung auch explizit fest, dass die Hersteller beziehungsweise das von ihnen gegründete Rücknahmesystem die Öffentlichkeit über die Sammlung und Verwertung gebrauchter Batterien informieren müssen. Dies ist in Deutschland bereits gängige Praxis - so ist beispielsweise die GRS dieses Frühjahr mit einer Roadshow unterwegs. Der Gesetzgeber will so aber sicherstellen, dass ein Rücknahmesystem alle Anstrengungen unternimmt, um möglichst hohe Rücklaufquoten zu erzielen. Eine weitere Änderung betrifft die Kennzeichnungspflichten für Batterien: Hier wird zum einen wesentlich detaillierter festgelegt, wie groß die Symbole im Verhältnis zur Hülle sein müssen, zum anderen wird auch erstmals eine Kennzeichnungspflicht für Fahrzeug- und Gerätebatterien explizit festgeschrieben. Diese dürfen auch nicht mehr in Deponien oder Verbrennungsanlagen entsorgt werden.

Klarheit schafft die neue Verordnung auch hinsichtlich der Kosten: Die Batteriehersteller müssen sowohl die Kosten der Informationskampagnen als auch des Rücknahmesystems selbst tragen und dürfen diese nur gegenüber dem Handel, nicht aber gegenüber dem Konsumenten ausweisen. Ein Pfand auf Batterien, ähnlich dem Einwegpfand, wird es also auch zukünftig nicht geben, genauso wenig wie Entsorgungsgebühren. Ausnahme bleiben Autobatterien, für die im Einzelverkauf weiterhin ein Pfand von 7,50 Euro erhoben wird.

Zur Freude der Batteriehersteller hat ja in den letzten Jahren die Anzahl von elektronischen Geräten mit Batterien oder Akkus stark zugenommen. Hier trifft die Batterieverordnung auf das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (EEG), das seit März 2005 in Kraft ist. Interessant dabei ist, dass sich das EEG nicht auf die in einem Gerät enthaltene Batterien erstreckt; so schränkt zwar die im EEG enthaltene RoHS-Direktive die Verwendung von Schwermetallen in elektronischen Geräten ein, nicht aber in den Batterien. Vielmehr sieht der Gesetzgeber einen klar getrennten Abfallstrom vor: Batterien, die ja in der Regel auch öfter ersetzt werden, fallen unter die Batterieverordnung und werden von einem anderen System gesammelt und wiederverwertet als Elektronikabfälle. Problematisch waren dabei bislang Geräte mit fest eingebautem Akku. Sie fielen nicht unter die Batterieverordnung, soweit für das Gerät eine anderweitige Rücknahmeverpflichtung bestand (§14 Batterieverordnung). Nach der neuen Rechtslage müssen Hersteller die Geräte so konzipieren, dass sich Batterien und Akkus leicht entnehmen lassen, und auch entsprechende Anleitungen beilegen. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn Gründe der Sicherheit, der Medizin oder der Datensicherheit entgegenstehen. Es wird interessant sein zu sehen, wie einige Hersteller aus dem Bereich der Unterhaltungselektronik hiermit umgehen. So gibt es ja eine Reihe sehr populärer MP3-Player mit fest integrierten Akkus, die sich bislang nur gegen hohe Gebühren tauschen lassen.

Die neue Batterieverordnung gibt auch erstmals feste Sammel- und Verwertungsquoten vor. So muss das GRS bis Dezember 2012 eine Sammelquote von 25 Prozent erreichen und bis 2016 eine Quote von 45 Prozent. Diese Quote errechnet sich aus einem komplexen System, das die Batterieverkäufe mehrerer Jahre mit den Sammelmengen des jeweiligen Jahres verrechnet - Batterien werden ja oft erst nach mehreren Jahren aufgebraucht. Schon heute erreicht die deutsche GRS eine Sammelquote von 38 Prozent, hat also die Zielvorgabe für 2012 bereits erreicht. Ebenfalls auf gutem Weg ist man bei der Verwertung: Ab Dezember 2009 sind alle gesammelten und identifizierbaren Batterien zu verwerten, soweit dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Darüber hinaus schreibt die Batterieverordnung im Anhang III detailliert vor, wie die Behandlung und das Recycling der gesammelten Batterien erfolgen müssen. So müssen von Blei-Säure-Batterien mindestens 65, von Nickel-Cadmium-Batterien mindestens 75 und von sonstigen Batterien mindestens 50 Prozent des durchschnittlichen Gewichts recycelt werden. Auch hier hat die GRS das Klassenziel schon fast erreicht: In 2006 wurden 88 Prozent der gesammelten Batterien verwertet - 1999 lag dieser Wert erst bei 19 Prozent. Die restlichen 12 Prozent waren Batterien, die nicht sortierbar beziehungsweise gekennzeichnet waren und auf Sondermülldeponien entsorgt wurden.

Für die Batteriehersteller und die GRS stellt die neue Batterieverordnung zunächst keine große Umstellung dar, da viele der Vorgaben in Deutschland im Rahmen der freiwilligen Selbstverpflichtungen der Industrie bereits umgesetzt wurden. Eine Herausforderung ist jedoch sicherlich, den Anteil gesammelten Batterien bis 2016 auf 45 Prozent auszubauen. Hier sind nochmals verstärkte Anstrengungen aller Beteiligten nötig - Hersteller, Handel, GRS und die öffentlichen Entsorger müssen noch enger kooperieren. Schließlich geht es dabei nicht nur um den Umweltschutz (die Menge giftiger Substanzen ist ja seit Jahren rückläufig), sondern vor allem auch um die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe. Im Jahr 2006 gewann die GRS alleine 1.840 Tonnen Stahl aus Batterien zurück - genug, um daraus fast 3.200 VW Golf zu fertigen.

"Höher, schneller, weiter" - nach diesem Motto haben Batterie- und Gerätehersteller in den letzten Jahren daran gearbeitet, mehr aus den Batterien herauszuholen. Ziel ist es, Geräte länger nutzen zu können, mit weniger Batteriewechseln auszukommen und so weniger Müll zu produzieren. So haben moderne Alkaline-Batterien die energetisch ungünstigeren Zink-Kohle-Batterien nahezu verdrängt und bei den Akkus ersetzen langlebigere Nickel-Metallhydrid-Zellen die Nickel-Cadmium-Modelle. Inzwischen bieten die großen Batteriehersteller wie Duracell auch eine größere Auswahl verschiedener Batterie- und Akkutypen an, damit der Anwender für jedes Gerät den optimalen und langlebigen Energiespender findet wie die PowerPix, eine Batterie speziell für Digitalkameras. Verbesserte Produktionsverfahren und Materialien haben dabei nicht nur Ausdauer und Lagerfähigkeit von Batterien verbessert sondern auch ihre Zuverlässigkeit. So ist das berüchtigte "Auslaufen", das früher viele Elektrogeräte vorzeitig auf den Schrott beförderte, inzwischen kaum noch ein Thema.

Zusatzinformation: Hausaufgaben gemacht
Die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien, www.grs-batterien.de) verzeichnet weiterhin einen positiven Trend bei der Batterierückgabe. Die Masse zurückgenommener Gerätebatterien und Akkus stieg 2006 verglichen mit dem Vorjahr um sieben Prozent von 12.263 Tonnen auf 13.138 Tonnen. Der Anteil verwerteter Batterien wurde 2006 auf 88 Prozent erhöht (2005: 82 Prozent). Mit dem aktuellen Ergebnis liegt GRS Batterien schon heute über dem von der neuen EU-Batterierichtlinie für 2012 vorgegebenen Mindestsammelziel von 25 Prozent und dicht an der für 2009 festgelegten Recyclingquote von 100 Prozent.

Im vergangenen Jahr wurden 49 Prozent, also fast jede zweite gesammelte Batterie, in Geschäften zurückgegeben, die Gerätebatterien und Akkus verkaufen. Gewerbebetriebe trugen 26 Prozent zur Gesamtrückgabemenge bei. Das Gemeinsame Rücknahmesystem stellt in Deutschland ein flächendeckendes Netz von mehr als 160.000 Stellen für die Übergabe von Altbatterien und Akkus zur Verfügung.

Insgesamt wurden 2006 12.426 Tonnen Batterien sortiert. Der Anteil an wiederaufladbaren Batterien (Sekundärbatterien) lag mit 16,5 Prozent (2.051 Tonnen) auf Vorjahresniveau. Ursache für die geringe Rücklaufmenge bei den Nickel-Metallhydrid- und Lithium-Ionen-Akkus ist die lange Lebensdauer dieser Batteriesysteme.

boe/dec
Unternehmen, Behörden + Verbände: Duracell, Gemeinsame Stiftung Rücknahmesystem Batterien (GRS)