Kammergericht Berlin zur Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Verträge

In zahlreichen Fällen haben kommunale Auftraggeber in der Vergangenheit Verträge über abfallwirtschaftliche Leistungen freihändig abgeschlossen, obwohl diese dem Vergaberecht unterlagen.

In einigen Fällen ist die Bundesrepublik Deutschland inzwischen vom EuGH wegen (kommunalen) Verstößen gegen das europäische Vergaberecht verurteilt worden. Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung zugleich festgestellt, dass bei vergaberechtswidrigen „De-facto- Vergaben“ für die gesamte Vertragsdauer ein fortwirkender Richtlinienverstoß vorliegt. In ersten Fällen hat die Kommission die Bundesrepublik Deutschland daher vor dem EuGH wegen solcher fortgesetzter Verstöße verklagt und will die Festsetzung erheblicher Zwangsgelder durchsetzen.



Copyright: © Gaßner, Groth, Siederer & Coll.
Quelle: GGSC-Abfall 05/2005 (Mai 2005)
Seiten: 3
Preis inkl. MwSt.: € 3,00
Autor: RA Wolfgang Siederer
RA Hartmut Gaßner

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