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In zahlreichen Fällen haben kommunale Auftraggeber in der Vergangenheit Verträge über abfallwirtschaftliche Leistungen freihändig abgeschlossen, obwohl diese dem Vergaberecht unterlagen.
In einigen Fällen ist die Bundesrepublik Deutschland inzwischen vom EuGH wegen (kommunalen) Verstößen gegen das europäische Vergaberecht verurteilt worden. Der EuGH hat in seiner Rechtsprechung zugleich festgestellt, dass bei vergaberechtswidrigen De-facto- Vergaben“ für die gesamte Vertragsdauer ein fortwirkender Richtlinienverstoß vorliegt. In ersten Fällen hat die Kommission die Bundesrepublik Deutschland daher vor dem EuGH wegen solcher fortgesetzter Verstöße verklagt und will die Festsetzung erheblicher Zwangsgelder durchsetzen.
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. | |
Quelle: | GGSC-Abfall 05/2005 (Mai 2005) | |
Seiten: | 3 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 3,00 | |
Autor: | RA Wolfgang Siederer RA Hartmut Gaßner | |
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Liberalisierung der Abfallwirtschaft
© VKU - Landesgruppe Baden-Württemberg (7/2005)
Kommunale Infrastrukturdiensleistungen werden zunehmend dem Wettbewerb ausgesetzt.
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.
Neues zum Inhouse-Geschäft
© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
Der vergaberechtliche Paukenschlag des EuGH zum Inhouse-Geschäft vom Januar diesen Jahres ist noch nicht verklungen (vgl. Abfall-Newsletter vom Januar 2005). Die Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften im Wege eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat durch seine Entscheidung zwar mehr Rechtsklarheit geschaffen, dies aber auf Kosten von differenzierten Lösungen im Einzelfall.
Rechtliche Grenzen der kommunalen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des Vergabe- und Kommunalrechts
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2005)
Die rechtlichen Grenzen der kommunalen Zusammenarbeit sind zunehmend Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei werden die Spielräume, in vergaberechtlich zulässiger Weise ohne Ausschreibung kommunale Kooperationen zu begründen, zunehmend enger.
EuGH zu interkommunaler Zusammenarbeit
© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (3/2005)
Der EuGH hat mit Urteil vom 13.01.2005 (Rs. C-84/03) entschieden, dass Vereinbarungen zwischen öffentlichen Einrichtungen dem Vergaberecht unterfallen können.