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Keine vergaberechtsfreie Inhouse-Beauftragung von gemischtwirtschaftlichen Gesellschaften
Das Jahr 2005 beginnt mit einem vergaberechtlichen Paukenschlag durch den EuGH. In dem aufgrund eines Vorlagebeschlusses des OLG Naumburg anhängigen Verfahren C-26/03 hat der EuGH entschieden, dass gemischtwirtschaftliche Gesellschaften, an denen neben einem oder mehreren öffentlichen Auftraggebern (z. B. Kommunen), private Unternehmen als Gesellschafter beteiligt sind, nicht ohne ein Vergabeverfahren beauftragt werden können.
Wenn ein öffentlicher Auftraggeber beabsichtigt, mit einer Gesellschaft, die sich rechtlich von ihm unterscheidet und an deren Kapital er mit einem oder mehreren privaten Unternehmen beteiligt ist, einen entgeltlichen Vertrag über Dienstleistungen zu schließen, die in den sachlichen Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen, sind die in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge stets anzuwenden.
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. | |
Quelle: | GGSC-Abfall 01/2005 (Januar 2005) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 | |
Autor: | RA Hartmut Gaßner RA Wolfgang Siederer | |
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Liberalisierung der Abfallwirtschaft
© VKU - Landesgruppe Baden-Württemberg (7/2005)
Kommunale Infrastrukturdiensleistungen werden zunehmend dem Wettbewerb ausgesetzt.
In-House-Geschäfte, interkommunale Zusammenarbeit und Anwendung des Vergaberechts
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Mit zwei Grundsatzentscheidungen vom 11. und vom 13.1.2005 hat der Europäische Gerichtshof das Netz der vergaberechtlichen Vorschriften bzw. der Nachprüfungsmöglichkeit durch Bieter in drei für die Kommunen äußerst bedeutsamen Anwendungsbereichen (Anwendung des Vergaberechts bei der Beauftragung gemischt-wirtschaftlicher Gesellschaften, Ausschreibungspflicht bei interkommunalen Kooperationen, Bieterrechtsschutz auch bei -freihändigen- de-facto-Entscheidungen) enger gezogen.
Neues zum Inhouse-Geschäft
© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
Der vergaberechtliche Paukenschlag des EuGH zum Inhouse-Geschäft vom Januar diesen Jahres ist noch nicht verklungen (vgl. Abfall-Newsletter vom Januar 2005). Die Beauftragung gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften im Wege eines vergabefreien Inhouse-Geschäfts ist nicht mehr möglich. Der EuGH hat durch seine Entscheidung zwar mehr Rechtsklarheit geschaffen, dies aber auf Kosten von differenzierten Lösungen im Einzelfall.
Kammergericht Berlin zur Unwirksamkeit vergaberechtswidriger Verträge
© Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (5/2005)
In zahlreichen Fällen haben kommunale Auftraggeber in der Vergangenheit Verträge über abfallwirtschaftliche Leistungen freihändig abgeschlossen, obwohl diese dem Vergaberecht unterlagen.
Rechtliche Grenzen der kommunalen Zusammenarbeit vor dem Hintergrund des Vergabe- und Kommunalrechts
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2005)
Die rechtlichen Grenzen der kommunalen Zusammenarbeit sind zunehmend Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei werden die Spielräume, in vergaberechtlich zulässiger Weise ohne Ausschreibung kommunale Kooperationen zu begründen, zunehmend enger.