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Befürwortung der geteilten Produktverantwortung durch Bundesrat für die ersten 10 Jahre. Mit dem am 01.09.2004 durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat sich der Bundesrat am 05.11.2004 befasst und eine umfangreiche kritische Stellungnahme (Beschluss vom 5.11.2004) abgegeben.
Zwar befürwortet der Bundesrat trotz kontroverser Diskussionen in den Unterausschüssen die geteilte Produktverantwortung“, jedoch soll spätestens nach 10 Jahren überprüft werden, ob die Hersteller die volle Produktverantwortung zu übernehmen haben, weil dann im Wesentlichen nur noch neue“ Altgeräte anfallen.
Solange überwiegend historische Altgeräte entsorgt werden müssen, kann den entsorgungspflichtigen Körperschaften nach Auffassung des Bundesrates zugemutet werden, die Kosten für die Sammlung und Bereitstellung der Elektro- und Elektronikaltgeräte zu übernehmen.
| Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. | |
| Quelle: | GGSC-Abfall 11/2004 (November 2004) | |
| Seiten: | 2 | |
| Autor: | Dr. Rebecca Prelle | |
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Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG - Umsetzungsstrategien der kommunalen Wirtschaft
© VKU Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS - Landesgruppe Baden-Württemberg (7/2005)
23. März 2005 Verkündung des ElektroG – Überführung rechtlicher Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene in nationales Recht. Das Regelwerk verpflichtet die Hersteller zur kostenlosen Rücknahme der Produkte nach Gebrauch. Dadurch vollzieht sich eine Marktöffnung der bislang vorhandenen Rücknahme- und Verwertungsstrukturen, welche sich ganz wesentlich unter kommunaler Regie entwickelt haben.
Ausbaufähiger Service
© Rhombos-Verlag (6/2005)
Handwerks- und Verwertungsfachbetriebe entwickeln ein Konzept für den Einsatz gebrauchter Ersatzteile bei der Reparatur von Elektro(nik)geräten
Und wer kümmert sich um den Verbraucher?
© Rhombos-Verlag (6/2005)
Ohne komfortable, ortsnahe Sammelstellen werden die Konsumenten nur wenig zum Gelingen des Elektrogesetzes beitragen
Elektro- und Elektronikgerätegesetz und kommunales Satzungsrecht
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2005)
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten ist am 24.3.2005 in Kraft getreten.
Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes aus Sicht der Kommunen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2005)
Das ElektroG löst die Frage der Anlastung der Kosten der Altgeräteentsorgung aus kommunaler Sicht nicht verursachergerecht. Das Gesetz verpflichtet die Kommunen vor allem zum Aus- bzw. Aufbau eines Getrenntsammelsystems für Altgeräte.
