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Ab dem 01.06.2005 ist die Ablagerung unvorbehandelter Abfälle nicht mehr zulässig. Deshalb werden die Kosten der Abfallentsorgung ab diesem Zeitpunkt für all diejenigen öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger erheblich steigen, die nach diesem Zeitpunkt noch Abfälle ablagern.
Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren ist in aller Regel das Kalenderjahr, so dass sich vielen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Frage stellt, ob sie die Abfallgebühren bereits ab dem 01. Januar oder erst zum 01. Juni erhöhen. Aus rechtlicher Sicht ist die Erhöhung der Gebühren sowohl zum 01.01. als auch zum 01.06.2005 möglich.
Bei der Ausgestaltung der Abfallgebührensatzung und der Kalkulation ist der kommunalabgabenrechtliche Grundsatz, demzufolge für einheitliche Leistungen einheitliche Gebühren zu erheben sind, zu berücksichtigen.
| Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. | |
| Quelle: | GGSC-Abfall 11/2004 (November 2004) | |
| Seiten: | 3 | |
| Autor: | RAin Katrin Jänicke Dr. Antje Kanngießer | |
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