Spätestens Mitte 2007 tritt die neue Chemikalien-Verordnung in Kraft. Nach elf Jahren müssen dann alle in der EU hergestellten und gehandelten chemischen Stoffe registriert sein. Für Besorgnis erregende Stoffe ist zusätzlich eine Zulassung zu beantragen.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Oktober 2006 (Oktober 2006) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Heinz-Wilhelm Simon | |
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Gefährlicher Abfall ja oder nein? - Die Einstufung gefährlicher Verpackungsabfälle ist problematisch
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Unklare und teilweise widersprüchliche Regelungen in den Bereichen Abfallrecht, Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht, schaffen Rechtsunsicherheit und Umsetzungsprobleme. Der fehlende bzw. unzureichende Vollzug trägt ein Übriges dazu bei, dass eine einheitliche Vorgehensweise in der Praxis nicht erkennbar ist.
Reform of the Common Agricultural Policy and Groundwater Protection
© DIV Deutscher Industrieverlag GmbH (12/2003)
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Wertstoffhof 2020 - Neuorientierung von Wertstoffhöfen
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Im Jahr 2014, zwanzig Jahre nach dem durch das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen organisierten Wettbewerb „Der vorbildliche Wertstoffhof“, ist es sicher angebracht, sich dem Thema erneut zuzuwenden. Was ist aus den prämierten Wertstoffhöfen der Preisträger in den jeweiligen Clustern geworden? Wie hat sich das System grundsätzlich entwickelt? Wo geht es hin, wenn man die gesellschaftlichen Anforderungen aus demografischer Entwicklung, Ressourcenschutz und Klimarelevanz betrachtet?
Öffentlicher Zugang zu Registrierdaten nach REACH
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2008)
Rechtzeitig zum Start der Registrierpflicht nach der REACH-VO hat der Verwaltungsrat der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) den gesetzlichen Auftrag in Art. 118 Abs. 3 zum Erlass von Durchführungsbestimmungen für den Zugang der Öffentlichkeit zu registrierten Daten in zwei Entscheidungen aufgegriffen. Die eine Entscheidung präzisiert die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 (die sogenannte „Transparenzverordnung”), die andere Entscheidung befasst sich mit Fragen des Rechtsschutzes gegen eine partielle oder vollständige Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung. Diese beiden Entscheidungen geben Anlass für eine zusammenfassende Darstellung der Rechtsfragen, die mit dem gesetzlich gewollten Zugang der Öffentlichkeit zu registrierten Daten nach Titel XII REACH-VO verknüpft sind.
AUF EIN WORT
© Rhombos Verlag (9/2008)
Klärschlamm darf nicht auf den Boden