Deponiebrände und Brände in Zwischenlägern stellen eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt dar.Offene Brände werden dabei, abhängig von der Größe des Brandereignisses, meist vom Betriebspersonal oder bei größeren Brandereignissen von der Feuerwehr abgelöscht. Besonders aber die Erkundung und Bekämpfung verdeckter Brände stellen Feuerwehr und Betriebspersonal oft vor Probleme.
Copyright: | © Deutscher Fachverlag (DFV) | |
Quelle: | Oktober 2006 (Oktober 2006) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Ulrich Hoischen Jörg Kayser Andreas Klein | |
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bifa-Text Nr. 56: Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern. Eine ökobilanzielle Analyse mit Kostenbetrachtung
© bifa Umweltinstitut GmbH (3/2012)
Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) hat die bifa Umweltinstitut GmbH (bifa) 18 in einer Vorstudie ausgewählte gefährliche Abfälle in einer Ökobilanz betrachtet. Ziel war die Schaffung einer Grundlage zur Bewertung der ökologischen Wirkungen der Entsorgung gefährlicher Abfälle in Bayern und zur Identifizierung von Optimierungsansätzen.
Erosionsprobleme beim Bau von Abdichtungs- und Rekultivierungsschichten
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Bei der Abdeckung von Deponien kommt es annähernd bei jedem Projekt zu Erosionserscheinungen in der Rekultivierungsschicht. Sofern diese, wie in den meisten Fällen, von geringfügigem Umfang sind (siehe Abb. 1 und Abb. 2) und so mit einfachen Mitteln wieder saniert werden können, bleiben sie lediglich eine ärgerliche Randerscheinung. Nehmen die Erosionen jedoch größere Ausmaße an, bis hin zur Zerstörung des gesamten Abdeckungssystems inkl. eventueller Einbauten (siehe Abb. 3 bis Abb. 6), stellt sich unmittelbar die Frage nach Ursache und Schuld, so dass eine bis dahin eventuell harmonisch gelaufene und qualitativ hochwertig ausgeführte Baumaßnahme für alle Beteiligten unmittelbar nach Fertigstellung noch zu einem Albtraum werden kann.
Pilotprojekt zur Verkürzung der Nachsorgezeit auf der Deponie Konstanz-Dorfweiher
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2009)
In den letzten vier Jahren wurden allein in Baden-Württemberg von den 48 vorhandenen Hausmülldeponien 16 in die Stilllegungsphase überführt. Ab dem Jahr 2009 sind höhere Anforderungen an den Deponiestandort zu erfüllen, so dass mit weiteren Stilllegungen zu rechnen ist. Nach der Stilllegungsphase, dem Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie, folgt die Nachsorgephase. Die Deponie kann aus der Nachsorge entlassen werden, wenn aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine schädlichen Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu erwarten sind. Wissenschaftliche Auswertungen und Prognosen von Deponieemissionen zeigen, dass das Emissionsverhalten eine Deponienachsorge über sehr lange Zeiträume von vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten erforderlich machen wird.
Erfahrungen beim Bau von Wasserhaushalts-/Rekultivierungsschichten, Bodenqualität und -verfügbarkeit, unverdichteter Einbau, Erosions- und Setzungsverhalten, erste Langzeiterfahrungen
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2009)
In Rheinland Pfalz werden durch das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB-RLP) seit einigen Jahren in niederschlagsarmen Gebieten mit N < 650 mm/a Wasserhaushaltsschichten als Ersatz für die mineralische Dichtung als zweite Dichtungskomponente nach DepV propagiert, wenn die Gleichwertigkeit mit Hilfe von Modellrechnungen (z.B. HELP) nachgewiesen wird LGB (2006). So sind in Rheinland Pfalz mehrere Deponien, i.d.R. der Deponieklasse II, mit einer Kombinationsdichtung aus Kunststoffdichtungsbahn und Wasserhaushaltsschicht ausgeführt worden (s. z.B. Egloffstein et. al. 2003).
Beendigung der Nachsorge am Beispiel der abgeschlossenen Sicherung der Deponie Weiden West
© Wasteconsult International (12/2008)
Seit Einführung der Deponieverordnung (DepV) [4] sind die Schließungskriterien für Deponien vorgegeben. Der § 13 DepV zeigt die Vorgaben auf, die ein Deponiebesitzer zu erfüllen hat, um die Deponie aus der Nachsorge zu entlassen. Rechtl ich gesehen bedeutet die Entlassung aus der Nachsorge, dass mögliche Gefahren aus der Deponie, die danach auftreten, auf die Allgemeinheit, also den Steuerzahler, übergehen.