Akustische Begleitung - Bei guter Planung bleiben Biomasse-Heizkraftwerke leise
Für Biomasse-Heizkraftwerke gelten auch die Vorgaben der ,Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm)'. Die Fachgruppe Luftreinhaltung/Lärmschutz von InfraServ Knapsack plant solche Anlagen unter schallschutztechnischen Gesichtspunkten und begleitet als Messstelle gemäß § 26 BImschG Kunden bis zur schalltechnischen Abnahme.
29.03.2006 Biomasse-Heizkraftwerke unterliegen als genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes den Anforderungen der TA Lärm. Im Genehmigungsverfahren ist durch eine detaillierte Schallimmissionsprognose der rechnerische Nachweis zu liefern, dass das Kraftwerk die in der TA Lärm festgelegten Richtwerte im Bereich der angrenzenden Wohnnachbarschaft einhält. Obwohl die inzwischen bewährte Technik häufig eine modulare Anlagenplanung zulässt, sind die zu berücksichtigenden Schallschutzanforderungen jeweils auf den Einzelfall abzustimmen und unter anderem abhängig von den örtlichen Gegebenheiten wie Abstandsverhältnisse oder Geländetopografie und der Gebietseinstufung der benachbarten Wohnbebauung. Denn während in Mischgebieten in der Nacht für Gewerbegeräusche ein Immissionspegel von 45 dB(A) zulässig ist, sind es in Allgemeinen Wohngebieten noch 40 dB(A) und in reinen Wohngebieten nur 35 dB(A) - ein relevanter Unterschied, wenn man sich vergegenwärtigt, dass bereits eine Erhöhung von 3 dB(A) einer Verdopplung der Schallenergie entspricht.
Bei den Hauptlärmquellen von Biomasse-Heizkraftwerken lassen sich drei wesentliche Funktionseinheiten unterscheiden: Brennstofflagerung und Brennstofftransport, Kesselanlage und Energieerzeugung sowie die Rauchgasreinigung.
Im Bereich Brennstofflagerung/Brennstofftransport entstehen Geräusche durch die Brennstoffaufbereitung (Zerkleinerung, Siebung) und den Brennstofftransport (Förderbänder). Hinzu kommen die Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs auf dem Betriebsgelände, die nach der TA Lärm ebenfalls der Anlage zuzurechnen sind.
Die Kesselanlage und die Energieerzeugung sind in der Regel innerhalb geschlossener Gebäude untergebracht. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Gebäudefassaden lassen sich ebenfalls aus den örtlichen Gegebenheiten ableiten. Häufig reichen hier auch einfache und damit kostengünstige Fassadenaufbauten aus, wobei natürlich andere Planungsanforderungen (z.B. Brandschutz) zu berücksichtigen sind. Kritisch zu prüfen sind Gebäudeöffnungen wie Fenster, Türen, Zu-, Abluftöffnungen oder Rauch-Wärme-Abzugsanlagen. Darüber hinaus zählen zu den Hauptgeräuschquellen auch die im Freien befindlichen Rückkühleinrichtungen (Nasskühler oder Luftkondensatoren).
Die Rauchgasreinigung befindet mit ihren impulsartigen Geräuschen der Abreinigung ebenfalls häufig unter freiem Himmel, so dass hier die entsprechenden schallschutztechnischen Vorgaben beachtet werden müssen. Und selbst die Schornsteinmündung ist zumeist nicht nur eine Quelle von Schadstoffemissionen sondern auch von relevantem Lärm.
Bei den Schall-Immissionsprognosen berechnen die Experten die zu erwartenden Geräusche in der angrenzenden Wohnnachbarschaft aus Schallemissionsdaten unter Berücksichtigung dreidimensionaler Geländemodelle. Die Ergebnisse der Berechnungen können dann grafisch aufbereitet und in Form von Schallimmissionskarten dargestellt werden.
Eine geschickte Gebäudeaufstellung nutzt zum Beispiel Abschirmeffekte, die dazu beitragen , die Kosten für Schallschutzmaßnahmen zu reduzieren. Dies gilt für größere Einzelaggregate wie einen Luftkondensator ebenso wie für Gebäudezu- und abluftöffnungen, die sich bei falscher Ausgestaltung mitunter zu relevanten Lärmquellen entwickeln können.
Um bei den behördlich vorgeschriebenen schalltechnischen Abnahmemessungen nach der Inbetriebnahme einer Anlage keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es sinnvoll, auch das Detail-Engineering und gegebenenfalls die Bauphase akustisch zu begleiten. So können Schallschutzexperten in jedem Stadium unmittelbar überprüfen, wie sich mögliche Änderungen auswirken und ob sich weitergehende Schallschutzanforderungen ergeben oder ob auf bestimmte Maßnahmen verzichtet werden kann.
Unternehmen, Behörden + Verbände: InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
Autorenhinweis: Holger Murowatz, InfraServ GmbH & Co. Knapsack KG
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