Im B2B-Bereich werden Gasverbrauchsdaten stündlich gemessen und erfasst, sodass sich eine lückenlose, exakt datierte Reihe von Messwerten ergibt. Durch den Wechsel von Winter- auf Sommerzeit bzw. umgekehrt fällt der Umstellungstag im Frühjahr eine Stunde kürzer aus, während er im Herbst eine Stunde länger währt. Für die Gasmessung und Abrechnung resultieren daraus einige Verwicklungen, die sich nur mit IT-Unterstützung automatisiert beherrschen lassen.
Die Zeitumstellung stellt auch für die Messdatenverarbeitung in der Energiewirtschaft ein Problem dar. Da die Messanlage jedem Messwert je nach Jahreszeit entweder einen Zeitstempel in MEZ oder MESZ anhängt, kommt es beim Wechsel von Normal- auf Sommerzeit zu der Situation, dass durch das Vorstellen der Stationsuhr um 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr eine Datenlücke in der Aufzeichnungschronologie entstehen würde. Beim Wechsel von Sommerzeit auf Normalzeit mit dem Rückstellen der Uhr um 3:00 auf 2:00 gäbe es dann eine doppelte Stunde, die berüchtigte 2B, in der Chronologie. Dadurch wäre die notwendige eindeutige Zuordnung der Messwerte auf dem Zeitstrahl gestört, was Folgen beispielsweise für die Verbrauchsabrechnung und das Lastspitzenmanagement hätte bzw. haben könnte. Damit dies nicht passiert, müssen die Zeitstempel normiert werden.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 10-2007 (Oktober 2007) | |
Seiten: | 2 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Joachim Pyras | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Beschleunigungsgesetzgebung: Ein Paradigmenwechsel für die Energiewende
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2023)
While the transport sector, administrative and legal proceedings have been at the core of legislative accelerations in environmental and planning law for decades, the German legislator has now changed its approach. Starting with the “Osterpaket” mid 2022, new standards have been set in various fields of substantive law, be it EIA procedures, species protection law or public planning law. The incentive is as simple as that: No acceleration of planning and permit procedures, no energy transition.
Mare clausum? AWZ-Raumordnungsplan ohne freien Raum für Meeresnatur
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Das internationale Seerecht, die United Nations Convention on the Law of the Sea1 (UNCLOS oder LOSC), auf Deutsch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ),2 gewährt den Küstenstaaten jenseits des Küstenmeers in der ausschließlichenWirtschaftszone (AWZ) souveräne Rechte zum Zwecke der Erforschung und Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden und nichtlebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über
dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie hinsichtlich anderer Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung und Ausbeutung der Zonewie der Energieerzeugung ausWasser, Strömung undWind (Art. 56 Abs. 1 lit. aSRÜ).FlankiertwerdendieseRechtedurchPflichten, nicht nur durch die inkorporierte rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen, sondern auch zum Schutz (protection) derMeeresumwelt, wozu das SRÜ entsprechende Hoheitsbefugnisse gewährt (Art. 56 Abs. lit. b iii SRÜ).
Erfahrungen mit alternativen Antrieben im kommunalen Fuhrpark
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Wir sind für die stabile Fahrzeugverfügbarkeit verantwortlich, damit sich die Berliner Bürger immer auf die BSR verlassen können.
Stand und Perspektiven alternativer Antriebstechniken für schwere Nutzfahrzeuge
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2023)
Die Entwicklung alternativer Antriebe für schwere Nutzfahrzeuge hat in den letzten Jahren viele Fortschritte gemacht. Erste Serienfahrzeuge sind bereits auf dem Markt verfügbar oder deren Markteinführung ist von verschiedenen Herstellern bereits angekündigt. Diese Entwicklung wirft bei den Nutzern die Frage auf, wie die Perspektiven der einzelnen alternativen Antriebsoptionen aussehen. Dieser Beitrag ordnet den erreichten Entwicklungsstand für schwere Nutzfahrzeuge (Fahrzeugklasse N3) und Sattelzugmaschinen aus Nutzersicht ein und versucht, daraus mögliche Perspektiven abzuleiten.
Vergleichende Bewertung von erneuerbaren Energieträgern
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (12/2022)
Erneuerbare Energieträger stellen eine heimische, importunabhängige, sichere und CO2-freie Stromerzeugung dar. Dieser Artikel soll die wesentlichen Instrumente zur Vergleichbarkeit und Bewertung von erneuerbaren Energieträgern möglichst kompakt und neutral aufzeigen. Zur Einordnung der Wasserkraftnutzung werden auf Basis der Effizienz, der Volllaststunden, der
gesicherten Leistung sowie der Life-Cycle-Betrachtungen wie der CO2-Bilanzierung und des Erntefaktors Vergleiche mit anderen Erneuerbaren und konventionellen Energieträgern vorgestellt.