Die Deponieverordnung 2008 (BGBl. II Nr. 39/2008) ist am 1. März 2008 in Kraft getreten und enthält – im Gegensatz zur bis dahin bestehenden Verordnung – unter anderem nähere Bestimmungen über die Nachsorge von Deponien, insbesondere von Kompartimenten, in denen Abfälle mit hohen biologisch abbaubaren Anteilen abgelagert wurden. Die Ablagerung solcher Abfälle (z.B. Siedlungsabfälle) ist in Österreich seit dem 1.1.2004 auf Grund des TOC-Grenzwertes verboten; eng begrenzte Ausnahmen waren nur noch bis 31.12.2008 möglich. Damit wurde der problematische Deponietyp „Mülldeponie“ endgültig abgeschafft. In einer Graphik des Bundesabfallwirtschaftsplanes ist der drastische Rückgang der nach 2004 noch unbehandelt abgelagerten Siedlungsabfälle deutlich erkennbar
Die Begriffe „aktive / passive Nachsorge" und „Monitoringphase" wurden hier neu eingeführt, ebenso wie die Verantwortlichkeit der öffentlichen Hand. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies ein Konzept ist, für welches derzeit keinerlei rechtliche Grundlagen bestehen.
Eine Beendigung der Deponienachsorge entspricht nach diesem Konzept also dem Zeitpunkt, ab dem nur mehr eine oberflächige Beobachtung, Pflege der Rekultivierung, Grundwasseruntersuchungen (zB im Rahmen der allgemeinen Gewässeraufsicht) und Beachtung von Nutzungsänderungen erforderlich sind.
Qualitative Kriterien, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist, werden ähnlich wie in der deutschen Deponieverordnung formuliert. Weiters enthält das Positionspapier Vorschläge für quantitative Kriterien hinsichtlich Gasemissionen, Sickerwasser-emissionen, Verformungsverhalten und Abfallfeststoffbeschaffenheit. Dabei sind im Wesentlichen Deponien mit hohen biologisch abbaubaren Anteilen (Mülldeponien) Gegenstand der Betrachtung. Bei den Sickerwasseremissionen sind typischerweise die Konzentrationen von CSB/TOC, Ammoniumstickstoff und Chlorid über sehr lange Zeiträume zu hoch für eine Direkteinleitung. Es werden nun Vorschläge für zusätzliche Frachtbegrenzungen (in kg pro Hektar und Jahr) dargelegt, welche den spezifischen Zustand einer Deponie besser widerspiegeln und auf diese Weise Basis für Überlegungen zu einzelfallspezifischen Erhöhungen von Konzentrations-grenzwerten sein können.
Bei den Vorschlägen für qualitative Kriterien wurden weder Standortgegebenheiten noch natürliche Rückhalte- und Abbauprozesse in die Überlegungen miteinbezogen. Daher werden schließlich Kriterien für eine Einzelfallbeurteilung aufgelistet, wobei darauf hingewiesen wird, dass noch erheblicher Forschungsbedarf hinsichtlich des langfristigen Emissionsverhaltens von Deponien und deren Umweltauswirkungen besteht.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell | |
Quelle: | Band 35 - Deponietechnik 2010 (Februar 2010) | |
Seiten: | 5 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dipl.-Ing. Mathilde Danzer | |
Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
bifa-Text Nr. 57: Die Abfallwirtschaft im Jahr 2030 - Eine Szenarioanalyse nicht nur für Bayern
© bifa Umweltinstitut GmbH (5/2012)
In einer neuen Studie des bifa Umweltinstituts werden mögliche Entwicklungen der regionalen, nationalen und internationalen Rahmenbedingungen für die bayerische Abfallwirtschaft im Jahr 2030 dargestellt sowie deren Auswirkungen auf die Abfallwirtschaftsstrukturen und auf die Ökoeffizienz. Das Projekt wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit durchgeführt. Die Ergebnisse bieten auch anderen Behörden, Unternehmen und Verbänden in Deutschland eine Basis für die eigene Positionierung und Strategieentwicklung.
Aktueller Stand der Erarbeitung bundeseinheitlicher Qualitätsstandards, Eignungsbeurteilungen und Zulassungen für Komponenten der Deponieabdichtungssysteme
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (10/2011)
Bis zum Inkrafttreten der Deponieverordnung (DepV) [2] sahen die abfallrechtlichen Vorschriften [3] bis [5] für die Basis- und Oberflächenabdichtung von Deponien Regelabdichtungssysteme vor. Für darin vorgesehene Kunststoffdichtungsbahnen und geotextile Schutzschichten hat die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) Zulassungen erteilt. Für die übrigen Komponenten der Regelabdichtungssysteme wurde die Eignung als grundsätzlich gegeben unterstellt.
Standortspezifische Setzungsüberwachung von Deponien
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (10/2011)
Das Basisabdichtungssystem stellt im Hinblick auf die gemeinwohlverträgliche Beseitigung von Abfällen unabhängig von der Qualität der abgelagerten Abfälle den zentralen Bestandteil des Deponiebauwerks dar. Daher werden an die Funktionsfähigkeit der Abdichtung besondere Anforderungen gestellt. Beeinträchtigungen der Schutzwirkung der Abdichtungen sind in jedem Falle zu vermeiden. Wichtigste Ursache für Beschädigungen sind mechanische Belastungen, deren Auswirkungen (Verformungen, Setzungen, Risse usw.) besonderer Überwachung bedürfen.
Die Nachsorgeproblematik vor dem Hintergrund der neuen Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungsbehörde
© Wasteconsult International (12/2010)
Im vorliegenden Beitrag werden die Kriterien des Anhangs 5 Nr. 10 der Deponieverordnung zur Beendigung der Nachsorgephase aus fachlicher Sicht unter dem Aspekt betrachtet, inwiefern die Kriterien geeignet sind, für Deponieinhaber und Aufsichtsbehörde einigermaßen verlässlich die Dauer der Nachsorgephase abzuschätzen und in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen zu halten.
Die Deponieverordnung 2009: Vollzugserfahrungen und Ausblick auf die erste Änderung
© Wasteconsult International (12/2010)
In dem vorliegenden Beitrag werden Vollzugserfahrungen aus Niedersachsen mit der Umsetzung der Deponieverordnung von 2009 wiedergegeben. Diese betreffen den Weiterbetrieb und die Errichtung von Deponien, die Zuordnung von Abfällen zu den Deponieklassen, die Umsetzung des Abfallannahmeverfahrens sowie die Stilllegung von Deponien.