Die nachhaltige Deponie – Strategien zur Stilllegung und Nachsorge in den Niederlanden

Das Niederländische Umweltschutzgesetz erfordert eine zeitlich unbegrenzte Nachsorgepflicht für Deponien. Dieses kann nicht als nachhaltig betrachtet werden.

Im Rahmen der nachhaltigen Entwicklung ist für Deponien eine Vorgehensweise anzustreben, die zukünftige Generationen nicht mit der Nachsorge für derzeitige Abfälle bzw. unserer Abfalldeponien belastet. Die Charakterisierung und Auswahl von Abfällen sowie ihre nachfolgende Stabilisierung kann zu einer Situation führen, in der die Deponie mit ihrer direkten Umgebung in einem biogeochemischen Gleichgewicht steht. Wenn diese Situation erreicht ist, finden keine unerwünschten Emissionen mehr statt, und die Deponie kann die Umwelt nicht länger gefährden. Die zuständige Behörde kann dann den Deponiebetreiber gemäß der europäischen Anforderungen aus der Nachsorge entlassen. In den meisten Europäischen Mitgliedstaaten gibt es keine Kriterien zur Entlassung aus der Nachsorge. Die Niederländischen Deponiebetreiber, Behörden und das Umweltministerium überlegen, Kriterien zur Entlassung aus der Nachsorge zu entwickeln ähnlich wie die Kriterien für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien. Dazu ist ein robustes und nachvollziehbares Verfahren für die Ermittlung und Bewertung von langfristigen Risiken notwendig. Ein solches Verfahren kann aus der Methodik zur Festlegung von Kriterien für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien entwickelt werden. Auch sollten konkrete Anreize zur Anwendung von Stabilisierungsmaßnahmen geschaffen werden.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 35 - Deponietechnik 2010 (Februar 2010)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Heijo Scharff

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