Kosten der Stilllegung und Nachsorge, Rückstellungskalkulation

Die Durchführung von Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen an Abfalldeponien führt zu erheblichen Kosten, die während der Ablagerungsphase der Deponie zurück zu stellen sind. Die Kosten für sämtliche Stilllegungs- und Nachsorgemaßnahmen sind während des Deponiebetriebes als anteilige Deponiegebühr zu erwirtschaften und sollen nach Ablagerungsende als Rückstellungen für die Durchführung der Ver-pflichtungen über die Stilllegungs- und Nachsorgedauer zur Verfügung stehen.

In der Bewertung der Höhe der Rückstellungen sind verschiedene rechtliche Grundlagen insbesondere hinsichtlich der Berechnungsmethodik zu berücksichtigen, die zu unterschiedlichen Rückstellungshöhen führen. Hier sind

  • betriebswirtschaftliche,
  • steuerrechtliche und
  • handelsrechtliche

Grundlagen maßgebend, die in der Praxis zu unterschiedlichen Ergebnissen und folglich immer wieder zu kontroversen Diskussionen führen.

Die betriebswirtschaftliche Bewertung von Rückstellungen wird unter Berücksichtigung eines festzulegenden Zinssatzes und einer prognostizierten Preissteigerungsrate durchgeführt. Der Rückstellungsbetrag zum Zeitpunkt des Ablagerungsendes bildet finanzmathematisch den Barwert der Kosten im Stilllegungs- und Nachsorgezeitraum. Dieser Wert sollte den möglichst realitätsnah abgeschätzten Rückstellungsbetrag, der eine Verzinsung des Kapitals berücksichtigt, wiederspiegeln.

Neben den betriebswirtschaftlich ausgerichteten Berechnungsmethoden sind insbesondere für Gesellschaften die steuerrechtlichen Grundlagen für die Erstellung von Steuerbilanzen von Bedeutung. Hierbei sind insbesondere die Regelungen für Unternehmen gemäß § 5 Abs. 4b des Einkommensteuergesetzes maßgebend. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG sind Rückstellungen für Verpflichtungen in der Steuerbilanz mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen, es sei denn, mit der Erfüllung der Verpflichtung wurde bereits begonnen, dann entfällt die Abzinsung. Der Abzinsungszeitraum erstreckt sich vom jeweiligen Bilanzstichtag bis zum Beginn der Erfüllung der Sachleistungsverpflichtung (z. B. Beginn des Aufbringens der Oberflächenabdichtung einer Deponie oder eines Ablagerungsabschnittes).



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 35 - Deponietechnik 2010 (Februar 2010)
Seiten: 11
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Ralph Eitner

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