Die neue Deponieverordnung im Vollzug

Am 16.7.2009 ist die Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts in Kraft getreten. Artikel 1 dieser Verordnung ist die neue Deponieverordnung, in der die deponiebezogenen Anforderungen aus den früheren Vorschriften zusammengeführt und fortgeschrieben wurden. Dies betrifft die Abfallablagerungsverordnung, die alte Deponieverordnung und die Deponieverwertungsverordnung sowie als allgemeine Verwaltungsvorschriften des Bundes die TA Abfall, die TA Siedlungsabfall und die Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz. Die früheren Vorschriften wurden zum Inkrafttreten der neuen Deponieverordnung aufgehoben. Nachfolgend werden vollzugsrelevante Kerninhalte der neuen Deponieverordnung wiedergegeben und ersten Erfahrungen aus der Umsetzung in Niedersachsen gegenübergestellt.

Die bisherigen Erfahrungen zum Vollzug der neuen Deponieverordnung stellen sich in Niedersachsen überwiegend positiv dar. In wenigen Punkten besteht Klarstellungsbedarf auf Vollzugsebene und ggf. bei der anstehenden Änderung der Verordnung. Dies betrifft u. a. einige Punkte zu den Ablagerungsvoraussetzungen.

Die Etablierung des erweiterten Abfallannahmeverfahrens nach der neuen Deponieverordnung wird auch im Jahr 2010 einen Schwerpunkt des Vollzuges der neuen Deponieverordnung bilden. Hier ist die Einbindung der Abfalllieferanten erforderlich.

Die klaren Vorgaben der neuen Deponieverordnung im Bereich der Stilllegung und Nachsorge von Deponien haben sich augenscheinlich positiv auf den Fortgang der Projekte ausgewirkt. Bei der Formulierung der vom Bundesumweltministerium angekündigten neuen Gleichwertigkeitsregelungen für Dichtungsprodukte aus dem europäischen Wirtschaftsraum wird es darauf ankommen, Umgehungsmöglichkeiten des in Deutschland erfolgreich etablierten Standards von vornherein auszuschließen.



Copyright: © Verlag Abfall aktuell
Quelle: Band 35 - Deponietechnik 2010 (Februar 2010)
Seiten: 14
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: Dipl.-Ing. Gunther Weyer

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