Der Titel legt nahe, es gäbe eine Abfallwirtschaft ohne Deponien. Das gelingt auch in Hamburg nicht. Allerdings werden Hamburger Siedlungsabfälle, wie Hausmüll, schon seit zehn Jahren nicht mehr auf Deponien abgelagert.
In Hamburg fallen jährlich insgesamt rd. 9 Mio. t Abfälle an. Auch wenn der überwiegende Anteil dieser Abfälle verwertet wird, ergibt sich in einzelnen Bereichen die Notwendigkeit, Abfälle abzulagern.
Insgesamt ergibt sich für Hamburg, dass rd. 20 % des Abfallaufkommens deponiert wird. Dies zeigt deutlich, dass die Deponierung von Abfällen nach wie vor eine nicht zu vernachlässigende Bedeutung für die Abfallwirtschaft hat. Auch bei unverminderten Anstrengungen um Abfallvermeidung und -verwertung wird diese Bedeutung vermutlich zukünftig sogar weiter zunehmen.
Allein in Hamburg fallen insgesamt 2,7 Mio. t/a an mineralischen Abfällen aus dem Baubereich und Müllverbrennungsanlagen sowie industrielle Schlacken an. Mit der Inbetriebnahme des Kraftwerks Moorburg werden jährlich ca. 0,5 Mio. t Steinkohlenaschen hinzukommen. Diese Stoffe drängen auf einen begrenzten Baustoffmarkt, der wesentlich abhängig ist von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen, die aus verschiedenen Gründen nur in begrenztem Umfang wachsen werden. Gleichzeitig bereitet die Bundesregierung eine Ersatzbaustoffverordnung vor, mit der endlich bundeseinheitliche Regelungen für den umweltverträglichen Einsatz dieser Materialien geschaffen werden sollen. Wie schwer ein Interessenausgleich zwischen den Belangen des Grundwasser- und Bodenschutzes und denen der Recyclingwirtschaft zu erzielen ist, lässt sich an der Bearbeitungszeit dieser Regelungen im Bundesumweltministerium ablesen. Nachdem der erste Arbeitsentwurf im November 2007 vorgelegt und diskutiert wurde, steht der mehrfach zugesagte zweite Entwurf weiter aus. Letztlich ist davon auszugehen, dass eine solche Verordnung kommen wird, die auch Regelungen zu Verfüllungen von Abgrabungen enthalten wird. Mit Inkrafttreten dieser Regelungen und bei gleichzeitig stagnierenden Infrastrukturinvestitionen ist deshalb eher mit einer Zunahme von nicht verwertbaren und damit zu deponierenden mineralischen Abfällen zu rechnen. Diese Erwartung deckt sich auch mit der Tatsache, dass in unseren Nachbarländern bereits einige Planfeststellungen für Deponien der Deponieklassen 0 bzw. I durchgeführt wurden, weitere sind in Vorbereitung.
Auch wenn auf die Deponierung von Abfällen zukünftig nicht verzichtet werden kann, ist hervorzuheben, dass durch die Beendigung der Ablagerung von unbehandelten Siedlungsabfällen, wie sie in Hamburg bereits 1999 vollzogen wurde, ein bemerkenswerter Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird. In einer Studie haben Öko-Institut/IFEU 2005 ermittelt, dass die Abfallwirtschaft 10 % des seinerzeit von Deutschland in Aussicht gestellten Reduktionsziels an Treibhausgasemissionen erbringen kann. Dieser Beitrag der Abfallwirtschaft ergibt sich zu ¾ aus dem Deponierungsverbot von unbehandelten Abfällen. Die Abkehr von der Deponierung unbehandelter Abfälle weist somit für Länder mit noch nicht ausgereiften Abfallwirtschaften erhebliche Klimaschutzpotentiale auf. Es ist insofern positiv zu bewerten, dass die europäischen Vorgaben darauf abzielen, die Ablagerung von biologisch abbaubaren Abfällen in der EU stufenweise zu reduzieren.
Copyright: | © Verlag Abfall aktuell | |
Quelle: | Band 35 - Deponietechnik 2010 (Februar 2010) | |
Seiten: | 10 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Manfred Schuldt Bernt Matthes | |
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