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In Diskussionen und Gesprächen mit Kunden oder Forschungspartnern begegnen uns immer wieder Fehleinschätzungen, die bei schneller Einordnung von ökologischen Effekten und Ökobilanzergebnissen auftreten. Der tatsächliche ökologische Stellenwert von Themen wird oft überschätzt, wenn diese in der Öffentlichkeit längere Zeit intensiv diskutiert werden.
Die Bedeutung von Gütertransporten für die Umwelt ist nicht zu leugnen. Der Rohstoffverbrauch wächst seit Jahren exponentiell – ist Recycling die Rettung? Insbesondere Verpackungen haben heute ein schlechtes Umweltimage. Wie ist eine realistische Einordnung der ökobilanziellen Bedeutung von Verpackungen und im Speziellen von Kunststoffverpackungen? Aber wir sollten auch die Grenzen von ökologischen Entlastungswirkungen im Blick behalten. Sind Mehrwegprodukte wirklich die Alternative zu Einwegprodukten? Die Vorteile scheinen auf der Hand zu liegen. Doch nur ein ökologischer Vergleich von Einweg- und Mehrweglösungen in jedem Einzelfall bringt Gewissheit.
Dass man mit Ökobilanzen beliebige Wunschergebnisse errechnen könne, ist ein häufiger Vorwurf. Wir untersuchen den Verdacht der Beliebigkeit von Ökobilanzen und weisen auf die blinden Flecken der Ökobilanzierung hin. Oft werden unterschiedliche Dinge untersucht oder Ergebnisse verglichen, die nicht auf fundierten Ökobilanzen beruhen, sondern nur auf Abschätzungen zu Teilaspekten. Ökobilanzen sind keine ewigen Wahrheiten. Produkte und Prozesse ändern sich und können Ergebnisse erheblich beeinflussen.
Wie jedes Werkzeug, hat auch die Ökobilanz ihre Grenzen. Der bifa-Text macht deutlich, warum sie dennoch ein gutes und leistungsfähiges Instrument. Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Erläuterungen und Hinweisen zum Umgang mit Ökobilanzen und ökologischer Bewertung ein wenig weiterhelfen können.
Copyright: | © bifa Umweltinstitut GmbH | |
Quelle: | ||
Seiten: | 56 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,20 | |
Autor: | Dr. Siegfried Kreibe Dipl.- Ing. Thorsten Pitschke Matthias Seitz Dipl.-Ing. René Peche | |
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Getrennte Sammlung von Bio- und Grünabfällen in Nordrhein-Westfalen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2024)
In Nordrhein-Westfalen werden mehr als die Hälfte der in privaten Haushalten anfallenden Abfälle getrennt gesammelt und überwiegend stofflich verwertet. Den größten Anteil haben Bio- und Grünabfälle. Im Jahr 2023 sind rund zwei Millionen Tonnen Biound Grünabfälle getrennt gesammelt und verwertet worden. Dies entspricht einer Menge von durchschnittlich 109 Kilogramm Bio- und Grünabfällen pro Kopf der Bevölkerung.
Weiterentwicklung der Bioabfallerfassung in Baden-Württemberg
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Mit dem Abfallwirtschaftsplan 2015 hatte sich das Land Baden-Württemberg für die Erfassung und Verwertung der häuslichen Bioabfälle ehrgeizige Ziele gesetzt, um die noch ausstehende vollständige flächendeckende Erfassung dieser Abfälle zu erreichen und mit dem Ausbau der dafür erforderlichen Verwertungsinfrastruktur eine hochwertige energetische und stoffliche Verwertung sicherzustellen.
Rechtliche Herausforderungen für den Betrieb von Bioabfallbehandlungsanlagen
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Die Kreislaufwirtschaft und somit auch die Bioabfall- und Kompostwirtschaft (BioKom- Wirtschaft) ist ein Bereich, in dem sich die Gesetzgebung in den letzten Jahren erheblich gewandelt hat. Vor allem die Vorgaben der Europäischen Union (EU) haben dazu beigetragen, dass die rechtlichen Regelungen immer komplexer und umfangreicher geworden sind.
Fremdstoffgehalte in den Sieblinien von Biogut nach Voraufbereitung
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Fremd- und Kunststoffeinträge im getrennt erfassten Biogut rücken zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers. Mit der Novellierung der BioAbfV treten zum 01.05.2025 erstmals Grenzwerte in Kraft, die sich auf das frische Biogut vor der biologischen Behandlung beziehen.
Zehn Millionen Tonnen Kompost – Herausforderungen für die Bioabfallwirtsch
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Die Mengen an getrennt erfasstem Bio- und Grüngut sind in Deutschland insgesamt gestiegen, aber die Zuwächse waren in den letzten Jahren nicht mehr so deutlich wie zuvor. Dabei gibt es große Unterschiede zwischen den Bundesländern in Bezug auf die Erfassungsmenge von Bio- und Grüngut. Die Umweltministerkonferenz hatte bereits 2020 beschlossen, die Menge der im Restmüll enthaltenen Bioabfälle bis 2025 zu reduzieren und bis 2030 zu halbieren. Dies spiegelt sich bisher nicht in den getrennt erfassten Bioabfällen wider.