REACH – Bewertung der politischen Einigung

Gegenstand der REACH-Verordnung

Gegenstand der REACH-Verordnung ist eine umfassende Neugestaltung des europäischen Chemikalienrechts mit:

  • einem einheitlichen Prüf- und Registrierungsverfahren für Alt- und Neustoffe, dem ca. 30.000 Stoffe unterliegen werden,
  • verbesserten Regelungen zu Kommunikation der Stoffinformationen in der Lieferkette,
  • der Möglichkeit, besonders gefährliche, z.B. krebserzeugende Stoffe einem Zulassungsverfahren zu unterstellen und
  • der Gründung einer Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki, die für die Durchführung der neuen Verfahren zuständig wird.
Die Verordnungsentwurf und der gemeinsame Standpunkt des Rates wurden an anderer Stelle ausführlich behandelt, so dass an dieser Stelle darauf verwiesen werden kann.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 06/2006 (Dezember 2006)
Seiten: 5
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl

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