Praktische Erfahrungen zu Planung, Genehmigung, Errichtung und Betrieb von Abfallzwischenlagern Teil a) Zwischenlager für die thermische Abfallbehandlung

Seit dem 01.06.2005 ist nur noch die Deponierung von Abfällen mit organischer Belastung zulässig, wenn diese zuvor behandelt worden. Auf Grund nicht ausreichender Verbrennungskapazität ist die Zwischenlagerung dieser Abfälle notwendig.

In der Praxis bewährten sich bei der Planung von Zwischenlagern folgende Schritte:
Praktische Erfahrungen zu Planung, Genehmigung, Errichtung u. Betrieb von Abfallzwischenlagern 53
Praxistagung Deponie 2006 www.wasteconsult.de
1. Bedarfsermittlung und Logistik
2. Klärung der technischen Randbedingungen
3. Prüfen der technischen Lösung unter Beachtung umweltrelevanter Belange und sicherheitstechnischer
Anforderungen
4. Erarbeiten des Genehmigungsantrages
Insbesondere für Langzeitlager stehen 2 Genehmigungswege zur Verfügung:
 am Deponiestandort  gemäß KrW-/AbfG
 außerhalb der Deponiefläche  gemäß BImSchG
Bei Errichtung und Betrieb bewährte sich der Einbau von folienumwickelten Ballen in kompakter Lagerung (ohne Brandgassen). Voraussetzung dafür ist die zeitnahe Abdeckung der fertiggestellten Lagerbereiche mit Dichtungsgewebe und einer ca. 0,5 m starken
Bodenschicht. Beispiele für abgeschlossene Planungsvorhaben sind u. a. Ballenlager Espenhain (300 Tt), Ballenlager Freyburg-Zeuchfeld (80 Tt) und Ballenlager Spröda (200 Tt).



Copyright: © Wasteconsult International
Quelle: Praxistagung Deponie 2006 (Dezember 2006)
Seiten: 13
Preis inkl. MwSt.: € 6,50
Autor: Dipl.-Ing. Hartmut Tauber

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