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In Deutschland müssen derzeit jährlich mehr als 100.000 t Abfälle entsorgt werden, die einer atom- oder strahlenschutzrechtlichen Überwachung unterlagen.
Die bei dieser Entsorgung aus Sicht der Abfallwirtschaft zu beachtenden Sachverhalte werden im Beitrag vorgestellt und diskutiert. Um die vielfältigen Anforderungen an die rechtssichere Entsorgung effizient umsetzen zu können, wurde ein abgestimmtes System von Formblättern entwickelt, das sich in der Praxis bewährt hat. Die derzeit geltenden Regelungen bedingen jedoch eine Reihe von Fragen und Unsicherheiten. Dazu gehören u.a. die Entsorgung von Abfällen aus dem Ausland, die Entsorgung von nicht überwachten Abfällen mit erhöhter natürlicher Radioaktivität und auch die Problematik hochaktiver Strahlenquellen.
Copyright: | © Wasteconsult International | |
Quelle: | Abfallforschungstage 2006 (Mai 2006) | |
Seiten: | 11 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 5,50 | |
Autor: | Dr. rer. nat. habil. Rainer Gellermann | |
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Entsorgung von Abfällen aus kerntechnischen Anlagen in Baden-Württemberg
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2018)
Beim Rückbau von Kernkraftwerken fällt eine geringe Menge auf Deponien der Klasse DK I oder höher zu beseitigender Abfälle an.
Zur Endlager-Kommission, den Sondervoten zum Abschlussbericht und ausgewählten Bereichen der Novelle des StandAG 2017
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2017)
Gemäß § 3 des Standortauswahlgesetzes (StandAG) vom 23.7.2013 erfolgte im April 2014 die Einsetzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ (kurz: Endlager-Kommission) durch Bundestag und Bundesrat. Die Endlager-Kommission sollte auf Grundlage des § 4 StandAG alt einen umfassenden Bericht bis Ende 2015 zu diversen inhaltlichen Aspekten der Entsorgung bzw. Endlagerung radioaktiver Abfälle erarbeiten.
Freigegebene Abfälle
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2017)
Der Massenstrom beim Abbau eines Kernkraftwerks (z. B. beträgt die Gesamtmasse der Anlage Neckarwestheim, Block I ca. 331.000 Tonnen) teilt sich auf in ca. 1 % radioaktiver Abfall, ca. 1 % Freigabe zur Beseitigung auf Deponien und Verbrennungsanlagen sowie ca. 98 % uneingeschränkte Freigabe und Herausgabe.
Freigemessene Abfälle aus dem Rückbau von Kernkraftwerken – eine vorgezogene Entsorgungsaufgabe infolge der Energiewende
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2014)
Die Entlassung (Freigabe) von Abfällen aus dem Strahlenschutzrecht erfolgt nach einem genau vorgegebenen Procedere, das vom TÜV überwacht wird. Die behördliche Bestätigung erfolgt durch das UM. Die Anforderungen an die Freigabe mit dem 10 Mikro-Sievert-Konzept sind so gestaltet, dass nach bestem Wissen und Gewissen nicht mit einem nachweisbaren erhöhten Gesundheitsrisiko für die Bürger zu rechnen ist.
Sicherheitsanalyse von Endlagern, befüllt mit atomaren und anderen Abfällen
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2012)
Der Begriff Endlager wird vorwiegend im Zusammenhang mit der Lagerung von Atommüll verwendet. Zu Endlagern werden aber alle Deponien mutieren, in denen die nicht mehr benötig-ten Reststoffe unserer Zivilisation verwahrt werden. Kennzeichnend ist bei der Diskussion über Endlager, dass noch keine Deponie den Status Endlager erreicht hat. Das liegt vor allem daran, dass man glaubt, mit Beobachtung der Emissionen im Rahmen der Nachsorge erkennen zu kön-nen, wann eine Deponie zum Endlager mutiert. Die Beobachtung der Emission eignet sich nur zur Gefahrenabwehr, aber nicht zur Vorsorge. Die Vorsorge muss alle erforderlichen Maßnah-men beinhalten, um die Gefahren nicht eintreten zu lassen.