Altlasten im Kontext der europäischen Gewässerschutzregelungen

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert den guten chemischen Zustand des Grundwassers bis 2015.

Demgegenüber stehen in Deutschland nationale Regelungen für Altlasten (Altablagerungen und Altstandorte). Es ist nicht anzunehmen, dass mit der derzeit im Europäischen Parlament anhängigen WRRL-Tochterrichtlinie Grndwasser neue Akzente im Umgang mit Altlasten gesetzt werden.



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Quelle: Wasser und Abfall (09/2005) (September 2005)
Seiten: 5
Autor: BauDir. Andreas Bieber

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