Durch die Bestimmungen im Energiewirtschaftsgesetz haben sich die Voraussetzungen für den Zugang zu den deutschen Gasnetzen komplett geändert. Die bisherige Praxis, das einzelfallbezogene und entfernungsabhängige Transportpfadmodell wird durch das Entry-Exit System abgelöst. Dieses sieht einen diskriminierungsfreien Netzzugang auf der Grundlage nur zweier Verträge vor. Eine besondere Rolle bei der Umsetzung der Vorgaben zum Gasnetzzugangsmodell kommt dabei den Verteilnetzbetreibern zu.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005, im Besonderen der § 20 Abs. 1b, zielt darauf ab, den Zugang zu den Gasnetzen in Deutschland auf eine völlig neue Basis zu stellen und die mit der Organisation des Zugangs unweigerlich verbundenen Abwicklungsaufwendungen nicht mehr einseitig den Transportkunden, sondern den Netzbetreibern aufzuerlegen. In nur elf Sätzen hat der Gesetzgeber die Grundzüge des neuen Marktzuganges beschrieben, wie aus dem bisherigen einzelfallbezogenen und entfernungsabhängigen Transportpfadmodell der Verbändevereinbarung Gas ein einfacher und diskriminierungsfreier Netzzugang werden soll.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 7_8-2006 (August 2006) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder | |
Autor: | Dipl.-Wirtsch.-Ing. Dipl.-Ing. Stefan Ohmen | |
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