Am DVGW-Technologiezentrum Wasser (TZW) wurde ein neuer Kleinfiltertest mit dazugehörigem Bewertungskonzept entwickelt, der zur Einstufung von organischen Einzelstoffen bezüglich ihrer Entfernbarkeit in Wasserwerken mittels Aktivkohleadsorbern eingesetzt werden kann. Die entwickelte Methode erfüllt dabei die Vorgaben eines schnellen, robusten und kostengünstigen Tests.
Bei der Gewinnung von Trinkwasser aus Oberflächenwasser oder Uferfiltrat muss, im Vergleich zu Grund- oder Quellwasser, meist ein deutlich größerer Aufwand betrieben werden, um den Verbraucher wirksam vor anthropogenen chemischen Verunreinigungen, Parasiten und anderen Krankheitserregern zu schützen. Oft werden zunächst die im Wasser enthaltenen Partikel und Mikroorganismen abgeschieden und danach unerwünschte gelöste Stoffe entfernt. Aktivkohlefilter sind dabei besonders gut geeignet, eine Vielzahl von organischen Stoffen aus wässriger Lösung zu adsorbieren.
Copyright: | © wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbH | |
Quelle: | Heft 3-2006 (März 2006) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 4,00 Kostenlos für Premium Mitglieder | |
Autor: | Dr.-Ing. Patrick Marcus | |
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Zur Machbarkeit eines Tunnels zur Hochwasserentlastung von der Ahr in den Rhein
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Das Juli-Hochwasser 2021 in Mitteleuropa verursachte in Deutschland Schäden von ca. 32,7 Mrd. € und es sind über 180 Menschen gestorben. Neben den zahlreichen Toten wurden Wohnhäuser und große Teile der Infrastruktur in den betroffenen Gebieten stark beschädigt oder sogar vollständig zerstört.
Hochwasser 2013 - Ereignisanalyse aus Sicht der Versicherung
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Das Jahr 2013 gehört in der Rückschau der letzten 50 Jahre (normiert auf heutige Preise) zu den schadenreichsten Jahren im Hinblick auf Schäden durch Naturgefahren. Solche extremen Schadenjahre sind in der Rückschau immer wieder zu sehen. Dies ergibt sich für das Jahr 2013 aber nicht überwiegend aus dem Hochwasserereignis. Die Schäden durch Sturm und Hagel haben damals die Überschwemmungsschäden sogar noch übertroffen.
Das öffentliche Interesse bei geringfügigen Verwendungen im Pflanzenschutzmittelrecht
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Für Kulturen, die nur in geringfügigem Umfang angebaut werden oder bei denen Schadorganismen nur gelegentlich
oder in bestimmten Gebieten Schäden verursachen (sog. geringfügige Verwendungen), gibt es meist nur wenige zuge-
lassene Pflanzenschutzmittel. Um Bekämpfungslücken bei geringfügigen Verwendungen (engl. minor uses) zu schlie-
ßen,kannderGeltungsbereicheinerpflanzenschutzrechtlichenZulassunggemäßArt. 51Verordnung(EG)Nr. 1107/2009
untererleichtertenVoraussetzungenaufgeringfügigeVerwendungenausgeweitetwerden.GemäßArt. 51Abs. 2Buchst.
c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 muss die Ausweitung des Geltungsbereichs der Zulassung eines Pflanzenschutzmit-
tels im öffentlichen Interesse sein. Der vorliegende Beitrag nimmt eine rechtliche Bewertung zu der Frage vor, wie der
Rechtsbegriff öffentliches Interesse gemäß Art. 51 Abs. 2 Buchst. c Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 auszulegen ist.
Unterfallen Klärschlammtransporte dem Abwasser oder dem Abfallrecht?
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Besprechung des Urteils des BVerwG vom 23.6.2022 – 7 C 3.21
Asphaltdichtungsproben unter Wasser und Sanierungsumfang an Talsperren
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Es existieren mittlerweile Verfahren, mit denen Asphaltproben unter der Wasseroberfläche entnommen und die Probeentnahmestellen sachgerecht verschlossen werden können. Anhand der Proben kann die Alterung von Asphaltaußendichtungen – z. B. die Sprödigkeit des Bitumens – auch unter der Wasseroberfläche bestimmt werden. Dies dient als Grundlage für die Definition des Sanierungsumfangs und eines möglichen Sanierungsverfahrens.