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The Europe has reached excellent levels of compost production. The total amount of compost quality in EU is estimated about 12 mln tons di compost in 27 European countries. Does ‘n exist an European legislation on quality criteria for compost. Every countries sets rules for compost production and use. Is necessary to establish laws or regulations to harmonized the quality levels of compost.
In southern Europe is very important to find new sources of organic matter to improve the C levels in the soils. The agricultural techniques and the low availability of manure caused a strongly decrease of organic matter in soil mainly in southern Europe. Scope of the paper is to analyse the agronomic characteristics of the different qualities of compost produced and the way they fulfil the quality requirements needed by the potential end users (e.g. farmers, landscapers, plant breeders, vine-growers, etc.). This paper shows the Italian agronomical trials of compost use. The main result is that the compost may satisfy the needs of the farmers and nurseryman. Finally the document provides suggestions on what has to be done to regulate, promote and develop the compost market: labels, quality limit values according to specific features in the different end-use sectors.
Copyright: | © European Compost Network ECN e.V. | |
Quelle: | Orbit 2012 (Juni 2012) | |
Seiten: | 0 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
Autor: | Dr. Massimo Centemero Werner Zanardi | |
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Stand der düngerechtlichen Regelungen und Auswirkungen auf den Einsatz von Komposten und Gärresten in der Landwirtschaft
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (10/2021)
Die KOM fordert, dass Deutschland die Düngung für Stickstoff in den gefährdeten Gebieten signifikant einschränkt. Dabei darf diese Einschränkung nicht zu einer Verlagerung und damit zu einer Intensivierung in den „nicht“-gefährdeten Gebieten führen.
Grenzen der BBodSchV bei baulichen Eingriffen in der gesättigten Bodenzone – Ableitung von Sanierungszielen anhand von Praxisbeispielen
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Die Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) gilt strenggenommen nur für den oberen Bereich der ungesättigten Bodenzone bis zum Grundwasserschwankungsbereich. Für diese Bereiche werden je nach betrachtetem Wirkungspfad wahlweise die ersten 30 respektive 65 cm der Bodenzone im Feststoff oder zur Beurteilung der Mobilität tiefere Bereiche am „Ort der Beurteilung“ im Eluat untersucht. Diese sind nach der in der folgenden Abbildung dargestellten Terminologie (aus dem Handbuch Altlasten, HLUG, Band 6, Teil 1) der „obere“ und der „mittlere“ Bereich. Für den „unteren“ Bereich greift die BBodSchV nicht. In dieser grundwassergesättigten Bodenzone sind anstelle der BBodSchV die wasserrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
Gefährdungsabschätzung Boden – Nutzpflanze bei schädlichen Bodenveränderungen / Altlasten auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
© Bayerisches Landesamt für Umwelt (10/2003)
Nach Bodenschutzrecht ist bei schädlichen Bodenveränderungen /Altlasten auf landwirtschaftlichen Flächen eine Gefährdungsabschätzung für den Pfad Boden-Nutzpflanze durchzuführen. Dargestellt werden Bewertungsgrundlagen, Ablauf und Zuständigkeiten für die Orientierende- und Detail-Untersuchung sowie mögliche Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen durch Anpassung der Nutzung und der Bewirtschaftung im Vorfeld technischer Sanierungsmaßnahmen.
Aktives Flächenmanagement zur Vorbereitung von Fließgewässerrenaturierung
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Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern benötigen Flächen, die im Regelfall Nutzungen zugeführt sind. Vorausschauendes Flächenmanagement sowie Kooperation und partizipatives Vorgehen sind hier notwendig, um die Belange der Grundstückseigentümer aufgreifen zu können und die benötigten Flächen verfügbar zu machen. Am Beispiel vom Vorpommern wird dieses prospektive und stategische Flächenmanagement vorgestellt.
Evaluierung des Stoffbestandes der Böden im Stadtgebiet von Rostock
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Ein Überblick über die Belastung der Böden im Stadtgebiet von Rostock mit den Spurenmetallen Cd, Cr, Cu, Hg, Ni, Pb, Zn und As wird gegeben. Zur Einordnung der Ergebnisse werden die Hintergrundwerte nach LABO und die Vorsorge- und Prüfwerte nach BBodSchV herangezogen. Eine insgesamt moderate Belastungssituation ist festzustellen, wenn auch punktuell unerwartet hohe Spurenmetallgehalte festgestellt wurden, die der weiteren Prüfung bedürfen.