Mit der Deponieverordnung hat die Bundesregierung die Ablagerung und Langzeitlagerung von Abfällen entsprechend dem Stand der Technik abschließend normiert. Mit dieser Verordnung wird die EG-Deponierichtlinie gemeinsam mit der bereits erlassenen Abfallablagerungsverordnung unter Einbeziehung der Neuregelungen des Gesetzes zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vollständig umgesetzt.
Da in den nächsten Jahren kaum mit der Neueinrichtung von Deponien zu rechnen ist, dagegen aber eine große Anzahl von Altdeponien auslaufen und stillgelegt werden müssen, wurde den entsprechenden Anforderungen ein besonderes Augenmerk beigemessen. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Abfälle zur Verwertung eingesetzt werden können. Die erforderliche Rechtsklarheit soll die geplante Deponieverwertungsverordnung bringen. Der Bundestag hat am 16.12.2004 dem vom Bundeskabinett am 17.11.2004 beschlossenen Entwurf der Verordnung über die Verwertung von Abfällen auf Deponien über Tage“ (BT-Drucksache 15/4238) zugestimmt. Der Entwurf wurde dem Bundesrat zur weiteren Beratung zugeleitet. Der Bundesrat könnte der Verordnung am 18.02.2005 - voraussichtlich mit Maßgaben – zustimmen. Auf Grund eventueller Maßgaben müsste das Bundeskabinett dem überarbeiteten Verordnungsentwurf erneut zustimmen. Vor einer Veröffentlichung der Verordnung ist dann eine zweite Lesung des Bundestages erforderlich. Damit könnte die Verordnung im April 2005 und damit rechtzeitig vor Ablauf der Übergangsfrist der Abfallablagerungsverordnung (31.05.2005) in Kraft treten.
| Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
| Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2005 (Mai 2005) | |
| Seiten: | 8 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | BD Dipl.-Ing. Karl Wagner | |
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