Endstation Deponie

In einer Kreislaufwirtschaft im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind die Vermeidung und Verwertung von Abfällen die wesentlichen Grundpfeiler. In der fünfstufigen Abfallhierachie nimmt die Beseitigung auf Deponien den letzten Platz bei den Entsorgungsverfahren ein. Deponien im Sinne dieses Gesetzes sind Beseitigungsanlagen zur Ablagerung von Abfällen oberhalb der Erdoberfläche (oberirdische Deponien) oder unterhalb der Erdoberfläche (Untertagedeponien).

Zur Einordnung der verschieden Begrifflichkeiten werden diese nachfolgend erläutert. So werden unter der Abfallentsorgung im Sinne des KrWG alle Verwertungs- und Beseitigungsverfahren zusammengefasst, einschließlich der Vorbereitung vor der Verwertung oder Beseitigung.

Die Beseitigung im Sinne dieses Gesetzes ist dabei jedes Verfahren, das keine Verwertung ist, auch wenn das Verfahren zur Nebenfolge hat, dass Stoffe oder Energie zurückgewonnen werden.

Das KrWG als auch die Abfallrahmenrichtlinie der EU kennen grundsätzlich 15 Beseitigungsverfahren.

Diese Vielzahl an Beseitigungsverfahren kann und darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztendlich ausschließlich ein Verfahren, die Deponierung auf oder im Boden, im Wasser oder der Luft, das einzige tatsächliche Verfahren der Beseitigung darstellt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich Beseitigen von „bei Seite legen ableitet", denn diese Abfälle verschwinden nicht, sie sind immer da. Die Ableitung in Wasser oder Luft sind reglementiert, Filter trennen (Schad-)Stoffe ab, die wiederum in letzter Konsequenz auf einer Deponie zu entsorgen sind.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Deponieforum 2016 (März 2016)
Seiten: 12
Preis inkl. MwSt.: € 0,00
Autor: OAR, Dipl.-Ing. Klaus Nagel

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