Die effiziente Verwertung getrennt erfasster Bioabfälle unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten ist ein wichtiges Thema nachhaltiger Kreislaufwirtschaft. Verschiedene Argumente zur Steigerung der erfassbaren Mengen sowie sinnvolle Verwertungswege werden oft diskutiert. Obwohl es immer noch Diskussionen über diese Trennpflicht gibt, kann es keinen ernsthaften Zweifel an der Richtigkeit dieser Forderung geben.
Wer die wertvollen Inhaltsstoffe biogener Abfälle wie zahlreiche Haupt- und Spurennährstoffe sowie organische Substanz ef-fizient nutzen möchte, kann dies nur mit einer getrennten Erfassung am Anfallort sowie an-schließender stofflicher Verwertung des Kompostes bewerkstelligen. Der Ressourcenschutz wird neben dem Klimaschutz wesentlicher Baustein zukünftigen Wirtschaftens und die stoffli-che Verwertung biogener Abfälle wird dadurch zusätzlich gestärkt. Bei der Betrachtung bioge-ner Abfälle kann es deshalb zukünftig nur um zwei wesentliche Gesichtspunkte gehen. Eine möglichst große Menge von sauberem Bio- und Grüngut getrennt zu erfassen und anschlie-ßend den Kompost nachhaltig zu verwerten. Hierbei spielen zahlreiche gesetzliche Rahmen-bedingungen eine große Rolle, wobei an dieser Stelle allein auf die Düngegesetzgebung ein-gegangen wird.
Einfluss der aktuellen Düngegesetzgebung auf die Verwertung von Kompost
Die wichtigsten düngerechtlichen Regelungen sind neben dem Düngesetz, die Düngemittel-verordnung, die Düngeverordnung und die Stoffstrombilanzverordnung.
Düngegesetz
Der Zweck des Düngegesetzes ist es, unter anderem die Ernährung von Nutzpflanzen sicher-zustellen und die Fruchtbarkeit des Bodens, insbesondere den standort- und nutzungstypi-schen Humusgehalt zu erhalten. Vor allem der Humusgehalt des Bodens kann durch eine sachgerechte Kompostanwendung positiv beeinflusst werden. Im neuen Düngegesetz wird ein weiterer Zweck aufgenommen und zwar einen nachhaltigen und ressourceneffizienten Um-gang mit Nährstoffen bei der landwirtschaftlichen Erzeugung sicherzustellen, insbesondere Nährstoffverluste in die Umwelt zu verringern. Hierdurch wird speziell die N - Düngung in den Focus genommen (siehe Düngeverordnung).
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | Bioabfallforum 2017 (Juni 2017) | |
Seiten: | 4 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 2,00 | |
Autor: | Dr. Hubert Seier | |
Artikel weiterleiten | In den Warenkorb legen | Artikel kommentieren |
Stoffliche versus energetische Verwertung von Bioabfällen vor dem Hintergrund der Abfallrahmenrichtlinie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2010)
In dem bekannt gewordenen Arbeitsentwurf zur Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) ist in § 6 die Abfallhierarchie der Abfallrahmenrichtlinie (AbfRRL) verankert. Danach ist für die Abfallbewirtschaftung die Rangfolge Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (inklusive energetische Verwertung und Bergversatz), Beseitigung vorgesehen.
Optionen zur Verwertung von Siebresten auf Bio- und Grünabfallkompostanlagen
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (9/2009)
Bei der stofflichen Verwertung von Bioabfall, bzw. der Produktion von Kompost entstehen im Rahmen der Aufbereitung und der Konfektionierung Siebreste. Nach überschlägiger Schätzung liegt der Anteil bei jährlich ca. 800.000 bis 1.000.000 Mg.
Organic waste management in the EC
© Universität Stuttgart - ISWA (11/2008)
It is obligatory for all member states to adopt the guidelines of the EU in their national law. Of special importance are the ordinances for landfilling (1999/31/CE) and incineration (2000/76/CE). Great discrepancies exist with both the stipulation of the limit values and the realisation of a modern waste management.
Synergieeffekte bei der Co-Vergärung mit Klärschlamm oder Gülle
© HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fakultät Ressourcenmanagement (9/2008)
Seit Anfang der neunziger Jahre ist eine Intensivierung der Bemühungen zur Co-Vergärung von sowohl flüssigen als auch festen Abfallstoffen in Kläranlagen festzustellen. Der Terminus "Co-Vergärung" bezeichnet dabei allgemein die Mitbehandlung begrenzter Mengen eines Materials in einer Vergärungsanlage, das von den bei der Planung und Genehmigung der Anlage vorgesehenen Substraten abweicht. In der Praxis handelt es sich vor allem um die gemeinsame Vergärung des Basissubstrats Klärschlamm (bzw. in landwirtschaftlichen Biogasanlagen Gülle) mit einem oder mehreren flüssigen oder festen biogenen Abfallstoffen als Co-Substrat.
Perspektiven der Co-Vergärung auf Kläranlagen
© DIV Deutscher Industrieverlag GmbH (4/2008)
Seit Anfang der neunziger Jahre ist eine Intensivierung der Bemühungen zur Co-Vergärung von flüssigen und festen Abfallstoffen in Kläranlagen festzustellen. Sie bietet Vorteile sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den Substratlieferanten. Die Möglichkeiten und Grenzen der Co-Vergärung werden anhand eingehender Betrachtungen von Stoffpotentialen und Anlagenkapazitäten aufgezeigt. Die deutschen Kläranlagen verfügen in ihren Faulbehältern über Reservekapazitäten von schätzungsweise 750 000 m3. Hierin könnten theoretisch über 3 Millionen Megagramm (Mg) Bioabfall oder 6,6 Millionen Mg Speiseabfälle pro Jahr mitbehandelt werden. Die zukünftige Entwicklung der Co-Vergärung hängt u. a. von den rechtlichen Rahmenbedingungen, dem Wettbewerb mit Kompostierungs- und Biogasanlagen um geeignete Abfallstoffe sowie der Verfügbarkeit nachwachsender Rohstoffe für den Vergärungsmarkt ab.