Auch wenn die Ära der „Rohmülldeponien“ unter dem Gesichtspunkt abfalltechnischer Entwicklungen in Deutschland bereits ein gutes Jahrzehnt der Vergangenheit angehört, so ist das Thema „Setzungen und Vermessung“ ein stets brisantes Thema im technischen Bauwerk Deponie. Daher wurden bereits in der TA-Abfall und der TA-Siedlungsabfall im Rahmen der sogenannten Eigenkontrollen grundlegende Vorgaben an setzungs- und vermessungstechnische Anforderungen an das Deponiebauwerk gestellt.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2015 (Mai 2015) | |
Seiten: | 13 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 6,50 | |
Autor: | Dipl.- Ing. Falk Fabian | |
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Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Feststoffproben zur Beurteilung laut Deponieverordnung – ein Lösungsvorschlag
© Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben (11/2022)
Zur Bestimmung des elementaren Kohlenstoffs in Abfallproben findet die DIN EN 19539 immer häufiger Anwendung. In dieser Norm wird eine temperaturabhängige Differenzierung des Gesamtkohlenstoffs in drei Fraktionen beschrieben, den TOC400, den ROC und den TIC900. Dabei soll sich der elementare Kohlenstoff in der ROC-Fraktion wiederfinden. Da sich der pyrogene Kohlenstoff, welcher für die Ausnahmeregelung der Deponieverordnung bestimmt werden soll, aber über den gesamten Temperaturbereich verteilt, sollte diese Methode nicht zur Beurteilung des elementaren Kohlenstoffs laut Deponieverordnung herangezogen werden. In der vorliegenden Arbeit wird ein adaptiertes Pyrolyse-Verfahren vorgestellt, welches für diese Bewertung besser geeignet ist.
Wer ist Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen auf Deponien?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (7/2021)
Anmerkung zu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.5.2021 – 8 A 11566/20.OVG
Sicherung ausreichender Deponiekapazitäten in Baden-Württemberg
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (3/2021)
Spätestens seit 2015 zeichnete sich auch in Baden-Württemberg eine zunehmende Verknappung der Deponiekapazitäten ab. Daher erarbeitete das Land in Zusammenarbeit mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und den kommunalen Spitzenverbänden eine landesweite Gesamtbetrachtung der Deponiesituation, um ausreichende Deponiekapazitäten für Baden-Württemberg sicherzustellen.
bifa-Text Nr. 65: Eigenverwertung von Bioabfällen - Eigenkompostierung, Eigendeponierung, illegale Eigenentsorgung
© bifa Umweltinstitut GmbH (12/2015)
Möglichkeiten der Zusammenarbeit der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger untereinander und mit der Privatwirtschaft bei der Errichtung und dem Betrieb von Deponien
© Universität Stuttgart - ISWA (5/2015)
Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1KrWG verpflichtet, die in ihrem Gebiet angefallenen und üerlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen zu verwerten oder zu beseitigen. Als Anlagen für die Beseitigung von Abfällen sieht das KrWG unter anderem Deponien vor.