Entscheidungsstrategien für die Nutzung nach Deponieabschluss

Ziel ist es verschiedene Nachnutzungskonzepte zu erfassen und deren Nachnutzungseignung, auf Grundlage verschiedener Kriterien, zu beurteilen. Danach können wir Aussagen treffen, welche Nachnutzungskonzepte für die jeweilige Deponie geeignet sind und welche als eher ungeeignet erscheinen.

Ursächlicher Grund eine Deponie zu betreiben ist die Absicht in dieser Anlage Abfälle dauerhaft ablagern zu können. Dieser Zweck ändert sich vollumfänglich mit der Einbringung des letzten Abfalls zur Beseitigung. 
Danach bleiben zwar die Techniken erhalten (an der Unterfläche und an der Oberfläche, im Umgebungsbereich und im Eingelagerten) und die Gefährdungen bestehen (durch Gasbildung und Sickerwasserabfluss, wegen Reaktionen und Setzungen), jedoch entsteht die Gefahr, die Beachtung dieser Abhängigkeiten anfänglich zu verdrängen und nach und nach zu vernachlässigen. Dies kann insbesondere geschehen durch die Euphorie neue Möglichkeiten der Verwendung umzusetzen.
Und hier setzt die Nachnutzung unter erstrangiger Beachtung der Vorgeschichte an. 
Der Gesetzgeber verpflichtet den Anlagenbetreiber Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abwehr von Gefahren und Beeinträchtigungen des Wohles der Allgemeinheit dienen. Die Finanzierung hierfür soll über die Ermittlung der Leistungen und deren Kosten für die Stilllegung und für die Nachsorge vor Eintritt der Verpflichtung organisiert sein. Dies geschieht Verursacher gerecht durch die vor der Ablagerung entrichtete Gebühr und die daraus gebildeten Rücklagen.
Zur Aufbesserung der Rückstellungskasse bietet sich deshalb auch die Möglichkeit an, durch intensives Nachdenken über andere oder neue Nachnutzungen, mit wirtschaftlichem Erfolg finanzielle Erlöse zu erwirtschaften.
Und hier setzt die Nachnutzung unter erstrangiger Beachtung der Vorgeschichte an.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2012 (März 2012)
Seiten: 8
Preis inkl. MwSt.: € 4,00
Autor: Prof. Horst J. Puscher

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