Bis zum Erlass der umfassenden Deponieverordnung im Jahr 2009 waren die Regelungen fur Deponien auf 3 Verordnungen und mehreren Verwaltungsvorschriften verteilt. Auch nach der Zusammenfuhrung dieser Regelungen in der Deponieverordnung 2009 blieben Fragen zum Betrieb und zum Vollzug offen, Details ungeregelt und es ergaben sich neue Auslegungserfordernisse. Zur Erlauterung der gesetzlichen Anforderungen, zur Harmonisierung des Vollzuges innerhalb des Landes und um landesweit einen regelkonformen Deponiebetrieb zu gewahrleisten stellt das Land den Betreibern und den Zulassungs- und Aufsichtsbehorden Leitfaden und Handlungshilfen zur Verfugung.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2012 (März 2012) | |
Seiten: | 21 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 10,50 | |
Autor: | OAR, Dipl.-Ing. Klaus Nagel Dipl.-Ing. Markus Schmerbeck | |
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„LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ - Fortschreibung der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen
© Wasteconsult International (12/2014)
Mit der Deponieverordnung wurde den Ländern die Aufgabe übertragen, detaillierte technische Anforderungen in Bundeseinheitlicher Qualitätsstandards festzulegen und zum Teil die Eignung von Materialien, Komponenten oder Systemen, bei denen es sich nicht um Geokunststoffe, Polymere und serienmäßig hergestellte Dichtungskontrollsysteme handelt, bundeseinheitlich zu beurteilen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe haben die Länder die LAGA Ad-hoc-AG „Deponietechnik“ eingerichtet. An dieser Stelle wird über den aktuellen Stand der Bundeseinheitlichen Qualitätsstandards und Eignungsbeurteilungen berichtet.
Leitfaden für Genehmigungsverfahren nach Umsetzung der IED-Richtlinie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Die Umsetzung der IED hat auf Genehmigungsverfahren zur Neuerrichtung sowie zur wesentlichen Änderung von IED-Anlagen erheblichen Einfluss. Insbesondere werden die BVT-Merkblätter sowie die BVT-Schlussfolgerungen die technische Prüfung der Antragsunterlagen stark beeinflussen. Sobald für Abfallentsorgungsanlagen und Abfallverbrennungsanlagen revidierte BVT-Merkblätter sowie BVT-Schlussfolgerungen vorliegen, wird die Diskussion um die Einhaltung der darin vorgesehenen assoziierten Emissionswerte die Genehmigungsverfahren dominieren. Gerade mit Blick auf mögliche Verbandsklagen werden die Genehmigungsbehörden auf diesen Aspekt ein besonderes Augenmerk richten.
Aktuelle Entwicklungen im deutschen Deponierecht
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (3/2013)
Das deutsche Deponierecht erfährt immer wieder Veränderungen, häufig durch europäische Vorgaben ausgelöst. 2009 wurden sechs deutsche Vorschriften zur Vereinfachung des Deponierechts zur neuen Deponieverordnung (DepV 2009) zusammengefasst. Mit der Ersten Änderungsverordnung (DepV 2011) musste eine von der Europäischen Kommission angemahnte Gleichwertigkeitsregelung für ausländische Produkte für Deponieabdichtungen aufgenommen werden. Die Umsetzung der Richtlinie über industrielle Emissionen führt unter anderem zu umfangreichen zusätzlichen Überwachungs- und Meldepflichten in der DepV. Mit der Zweiten Änderungsverordnung (DepV 2013) wird die Möglichkeit der Lagerung metallischer (flüssiger) Quecksilberabfälle in Deponien und Langzeitlagern nach europäischen Vorgaben geregelt. Bei all diesen Gelegenheiten wurden von der Bundesregierung und den beteiligten Kreisen regelmäßig viele weitere Änderungen in die DepV eingebracht.
DK 0-Deponie oder Verfüllung?
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (1/2012)
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ablagerung mineralischer Abfälle
Die SKZ/ TÜV-LGA Güterichtlinie „Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Deponien“
© LGA Bautechnik GmbH (5/2011)
Gemäß den Anforderungen der neuen Deponieverordnung (DepV) müssen für Bauteile in Deponien die Materialien, die Herstellung der Systemkomponenten und deren Einbau sowie die Eigenschaften dieser Komponenten im Einbauzustand so gewählt werden, dass die Funktionserfüllung der einzelnen Komponenten und des Gesamtsystems über einen Zeitraumvon mindestens 100 Jahren sicher gestellt ist. Produkte müssen hierfür einem Qualitätsstandard entsprechen, der bundeseinheitlich gewährleistet ist. Eine ausreichende Funktionserfüllung setzt neben der Auswahl hierfür geeigneter Produkte auch eine auf den Anwendungsfallabgestimmte Planung sowie ein umfassendes Qualitätsmanagement voraus. In der SKZ/TÜV-LGA Güterichtlinie „Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Deponien“ wird ein solcher einheitlicher Standard von der Herstellung bis zur Wartung beschrieben.