Leitfäden zum Deponiebetrieb

Bis zum Erlass der umfassenden Deponieverordnung im Jahr 2009 waren die Regelungen fur Deponien auf 3 Verordnungen und mehreren Verwaltungsvorschriften verteilt. Auch nach der Zusammenfuhrung dieser Regelungen in der Deponieverordnung 2009 blieben Fragen zum Betrieb und zum Vollzug offen, Details ungeregelt und es ergaben sich neue Auslegungserfordernisse. Zur Erlauterung der gesetzlichen Anforderungen, zur Harmonisierung des Vollzuges innerhalb des Landes und um landesweit einen regelkonformen Deponiebetrieb zu gewahrleisten stellt das Land den Betreibern und den Zulassungs- und Aufsichtsbehorden Leitfaden und Handlungshilfen zur Verfugung.

In Baden-Württemberg sind rund 670 Deponien vorhanden. Öffentlich zugänglich werden noch 1 Deponie der Klasse DK III, 23 Deponien der Klasse DK II und 22 Deponien der Klasse DK I sowie rund 300 Deponien der Klasse 0 aktiv betrieben sowie 1 Untertagedeponie. Die meisten Deponien werden von den öffentlich rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) bzw. den beauftragten Kommunen betrieben. 
Mit der in § 13 KrW-/AbfG festgeschriebenen Überlassungspflicht für Abfälleaus Haushaltungen und für Abfälle zur Beseitigung aus anderen Bereichen an den örE obliegt diesem auch die Entsorgungspflicht und damit die Vorhaltung von Deponieraum. Nach § 16 LAbfG von Baden-Württemberg sind die örE gehalten, in ihren Abfallwirtschaftskonzepten die Entsorgungssicherheit fur mindestens zehn Jahre darzustellen. Aufgrund dieser Struktur und einer mittelständisch geprägten Wirtschaft verfügt Baden- Württemberg mit Ausnahme von einigen Erddeponien so gut wie über keine öffentlich zugänglich privat betriebenen Deponien.
Mit der 2009 neu gefassten Deponieverordnung (DepV) wurden diverse Regelwerke zusammengefaßt. Daraus ergaben sich zwngsläufig neue Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung. Diese wurden in einer Arbeitsgruppe aus Deponiebetreibern und Verwaltungsbehörden bearbeitet und die Ergebnisse als „Handlungshilfe Neue Deponieverordnung“ von der LUBW veröffentlicht. Auf Grund neuer Erkenntnisse und der Ersten Verordnung zur Änderung der Deponieverordnung wird diese Vollzugshilfe derzeit fortgeschrieben. 
Einen besonderen Schwerpunkt bei der Überarbeitung bildet dabei die neu eingeführte Größe des "Wertes der grundlegenden Charakterisierung (WgC)" sowie der Umgang mit der LAGA Richtlinie PN98, nachdem die DepV deren Anwendung bei den Probenahmen von zu deponierenden bzw. auf Deponien zu verwertenden Abfällen vorschreibt. Kritisiert werden häufig die hohe Probenanzahl und die damit verbundenen Analysekosten, wenn die Proben untersucht werden.



Copyright: © Universität Stuttgart - ISWA
Quelle: Zeitgemäße Deponietechnik 2012 (März 2012)
Seiten: 21
Preis inkl. MwSt.: € 10,50
Autor: OAR, Dipl.-Ing. Klaus Nagel
Dipl.-Ing. Markus Schmerbeck

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