Die Deponieverordnung (DepV) von 2009 und der Bundeseinheitliche Qualitätsstandard (BQS) "Rekultivierungsschichten in Deponieoberflächenabdichtingssystemen" BS 7-1 der LAGA Ad-hoc-AG "Deponoetechnik" definieren Anforderungen die Rekultivierungsschicht welche Auswirkungen auf die Folgenutzung von Deponien haben können.
Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2012 (März 2012) | |
Seiten: | 17 | |
Preis inkl. MwSt.: | € 8,50 | |
Autor: | Dr. Dipl.-Geol. Thomas Egloffstein Dipl.-Ing. Gerd Burkhardt | |
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Trisoplast in der Zwischen-/ Basisabdichtung – Erfahrungsbericht zur Planung, Genehmigung und Baudurchführung
© LGA Bautechnik GmbH (5/2011)
Infolge der Neuordnung des Deponierechtes seit 2002 haben sich die Anforderungen an die Abfallwirtschaft und an die Deponietechnik stark geändert, so dass der Bedarf an Deponien der Klasse 1 immer stärker in den Focus der Entsorgungswirtschaft rückt. Diesem Umstand trägt die Entsorgungswirtschaft insoweit Rechnung, dass immer mehr Betreiber die Ertüchtigung oder auch die Neuanlage einer Deponie der Klasse 1 erwägen. Im folgenden Beitrag wird die in Deutschland erste Ertüchtigung einer bestehenden Deponie mit dem Abdichtungsmaterial Trisoplast in der Basis beschrieben
Die neue Deponieverordnung aus der Sicht einer Genehmigungs- und Überwachungsbehörde
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die auf 7 Rechtsnormen verteilten rechtlichen Anforderungen an die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung von Abfalldeponien in einer Rechtsverordnung zusammengefasst. Die neue Deponieverordnung trat unter dem alten Titel „Verordnung über Deponien und Langzeitlager – Deponieverordnung (DepV)“ als Artikel 1 der „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ am 16. Juli 2009 in Kraft.
Bestandsschutz für Altdeponien nach Inkrafttreten der neuen DepV
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Am 16.07.2009 ist die „Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts“ in Kraft getreten. Sie führt das bisher zersplitterte Deponierecht (DepV, AbfAblV, DepVerwV, TASi, TA Abfall) zusammen und entwickelt es entsprechend dem Stand der Technik weiter. Alle vorgenannten Regelungen wurden aufgehoben und gehen in einer neuen Deponieverordnung (DepV-neu) auf. Außerdem wird die EG-Bergbauabfallrichtlinie im Bereich der nicht dem Bergrecht unterliegenden Abfälle umgesetzt.
Rechtliche und technische Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Entlassung einer Deponie aus der Nachsorge sind zwar im Deponierecht geregelt, gleichwohl verlangt die Erörterung der damit verbundenen Rechtsfragen auch den Blick auf die übrigen Phasen in der Entwicklung einer Deponie. Dies gilt insbesondere auch für den Umgang mit Deponien, bei denen der Abschluss der Nachsorge bereits festgestellt worden ist.
Umlagerung des Altteils der Deponie Münchingen
© ICP Ingenieurgesellschaft Prof. Czurda und Partner mbH (7/2009)
Die Deponie Münchingen des Landkreises Waldshut liegt in einer stillgelegten Kiesgrube auf der Gemarkung Münchingen inmitten von land- und forstwirtschaftlich genutztem Gebiet am Rande des Landschafts- und Naturschutzgebietes „Wutachschlucht“. Entsprechend der sich im zeitlichen Verlauf veränderten gesetzlichen Anforderungen an Deponiebaukörper wurde die Deponie Münchingen in 3 Abschnitten, mit unterschiedlichen Standards verfüllt.