Eine der wesentlichen Maßnahmen in der Stilllegungsphase einer Deponie ist die Herstellung der Oberflächenabdichtung. Die Deponieverordnung (DepV) [2] schreibt ebenso wie die Verwaltungsvorschriften TA Abfall [6] und TA Siedlungsabfall (TASi) [7] für die Oberfläche von Deponien je nach Deponieklasse unterschiedliche Regelabdichtungssysteme vor. Gleichzeitig lässt die DepV über die Regelungen in deren Anhang 1 gleichwertige Systemkomponenten und gleichwertige Kombinationen von Systemkomponenten zu. Weitere Möglichkeiten für Ausnahmen und Abweichungen in diesem Zusammenhang bieten die §§ 3 Absatz 8 und 14 Absatz 6 DepV. Es besteht daher auch unter den stringenten Vorgaben der bestehenden Verordnung Gestaltungsspielraum für alternative Abdichtungen.
| Copyright: | © Universität Stuttgart - ISWA | |
| Quelle: | Zeitgemäße Deponietechnik 2009 (März 2009) | |
| Seiten: | 15 | |
| Preis inkl. MwSt.: | € 0,00 | |
| Autor: | Wolfgang Bräcker | |
| Artikel weiterleiten | Artikel kostenfrei anzeigen | Artikel kommentieren |
Pilotprojekt zur Verkürzung der Nachsorgezeit auf der Deponie Konstanz-Dorfweiher
© Universität Stuttgart - ISWA (3/2009)
In den letzten vier Jahren wurden allein in Baden-Württemberg von den 48 vorhandenen Hausmülldeponien 16 in die Stilllegungsphase überführt. Ab dem Jahr 2009 sind höhere Anforderungen an den Deponiestandort zu erfüllen, so dass mit weiteren Stilllegungen zu rechnen ist. Nach der Stilllegungsphase, dem Zeitraum vom Ende der Ablagerungsphase bis zur endgültigen Stilllegung der Deponie, folgt die Nachsorgephase. Die Deponie kann aus der Nachsorge entlassen werden, wenn aus dem Verhalten der Deponie zukünftig keine schädlichen Umwelteinwirkungen, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für das Wohl der Allgemeinheit und der Nachbarschaft zu erwarten sind. Wissenschaftliche Auswertungen und Prognosen von Deponieemissionen zeigen, dass das Emissionsverhalten eine Deponienachsorge über sehr lange Zeiträume von vielen Jahrzehnten und Jahrhunderten erforderlich machen wird.
Gute Entwicklungschancen
© Rhombos-Verlag (1/2008)
Die deutsche Entsorgungswirtschaft verfügt über ein großes Potential für Umwelttechnik und Arbeitsplätze
Rechtlicher Rahmen für die Zukunft der Deponie
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Das Abfallrecht hat sich seit einigen Jahren der Kreislaufwirtschaft verschrieben, die Deponierung ist daher grundsätzlich nur noch als nachrangige Abfallbewirtschaftungsmaßnahme angelegt. In jüngster Zeit ist es zu einigen Entwicklungen im deutschen Abfallrecht und in der abfallrechtlichen Rechtsprechung gekommen, die die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung sowie zur Abfallverwertung erweitert und die diesbezüglichen Rechtspflichten verschärft haben.
Ausschluss von Deponiestandorten in Abfallwirtschaftsplänen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2023)
Zum obligatorischen Mindestinhalt von Abfallwirtschaftsplänen gehört die Ausweisung von geeigneten Flächen für Deponien. Die ausgewiesenen Flächen können für verbindlich erklärt werden und erlangen somit für die Zulassung von Deponien eine hohe Bedeutung. Umstritten ist, ob auch nicht geeignete Flächen im Rahmen einer sog. Negativplanung ausgewiesen werden dürfen. Der vorliegende Beitrag widmet sich der Frage, ob im Rahmen einer Negativplanung auch Standorte anhand pauschaler Ausschlusskriterien ohne konkreten Flächenbezug ausgeschlossen werden können.
Die Deponieverordnung 2009: Vollzugserfahrungen und Ausblick auf die erste Änderung
© Wasteconsult International (12/2010)
In dem vorliegenden Beitrag werden Vollzugserfahrungen aus Niedersachsen mit der Umsetzung der Deponieverordnung von 2009 wiedergegeben. Diese betreffen den Weiterbetrieb und die Errichtung von Deponien, die Zuordnung von Abfällen zu den Deponieklassen, die Umsetzung des Abfallannahmeverfahrens sowie die Stilllegung von Deponien.
