Die Substitution gefährlicher Stoffe im europäischen Recht (Teil 1)

Die Substitution gefährlicher Stoffe, also von Stoffen mit einem Risikopotential für Mensch und Umwelt, durch weniger risikoreiche Alternativen hat im Europäischen Recht bisher wenig Beachtung gefunden. Im Ergebnis führt die Ersatzstoffprüfung zu einem oder zu mehreren Ersatzstoffen oder zu einer Technik ohne die Verwendung gefährlicher Stoffe.

Vorschriften zur Substitution finden sich nur in wenigen Rechtsbereichen. Noch seltener wurden detaillierte Bestimmungen zur Ermittlung und Bewertung von Alternativen erlassen. Calliess nennt die Substitution „Die vernachlässigte Variante“1. Dabei wäre es schon aus Gründen der Vorsorge und des Grundsatzes eines hohen Schutzniveaus2 geboten, das durch den Einsatz von Chemikalien erwachsende Risiko für Mensch und Umwelt mit Hilfe einer systematischen Suche nach Alternativen zu reduzieren. Es liegt daher nahe, sich in einem eigenen Beitrag mit der Substitution in den verschiedenen Bereichen des europäischen Rechts zu befassen, zumal das Gesetzgebungsverfahren zur Neuregelung des Chemikalienrechts (REACH)3 als dem wichtigsten Rechtsbereich für gefährliche Stoffe noch nicht abgeschlossen ist.

Schlagworte: europäisches Umweltrecht, Altstoffe, Altstoffverordnung, gefährliche Stoffe



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: StoffR 05/2005 (Oktober 2005)
Seiten: 6
Preis inkl. MwSt.: € 25,00
Autor: Dr. Georg Herb
Jens Hamer

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